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Experten-Antwort

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

von Siegfried24.02.2013 | 09:34
1593 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vielleicht kann mir jemand eine Antwort zur Frage der Wartezeit geben. Diese beträgt ja 35 Jahre. Können hierzu auch Versicherungszeiten bei der landwirschaftlichen Sozialversicherung gezählt werden? Vielen erzlichen Dank für ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Hierzu gehören

- Beitragszeiten,

- beitragsfreie Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten),

- Berücksichtigungszeiten wegenKindererziehung und wegen Pflege,

- Monate aus dem Versorgungsausgleich,

- Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung,

- Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind,

- Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern.

Versicherungszeiten aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Deutschland zählen nicht dazu.

Ein anderer EU-/EWR-Staat oder die Schweiz kann nach den EU-Verordnungen beispielsweise gleichzeitig Zeiten aus der deutschen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die dortige Wartezeit berücksichtigen. In Deutschland können die Zeiten aus den beiden deutschen Systemen nicht zusammengerechnet werden, da es sich um zwei "geschlossene Systeme" handelt.

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2 Antworten

B. Weggeam 24.02.2013 | 09:49
Nein. Bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung handelt es sich um eine eingenständige Versicherung, die mit der gestztlichen Rentenversicherung nichts zu tun hat. Im pbrigen git es die ab 1.1.13 in der alten Form gar nicht mehr : " Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist seit dem 1. Januar 2013 der Verbundträger und Nachfolger der bisherigen verschiedenen landwirtschaftlichen Sozialversicherungen. Die SVLFG nimmt die Aufgaben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts wahr. " http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_f%C3%BCr_Landwir…
Jonnyam 24.02.2013 | 18:59
Wenn es sich um eine landwirtschaftliche Sozialversicherung in einem EU-Land handeln sollte, wird die schon mit angerechnet. Nur eben die deutsche nicht. So ist das nun einmal!
Deutsche Rentenversicherung
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