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Experten-Antwort

altersrente für schwerbehinderte menschen

von raphaela liem.06.01.2012 | 18:22
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4 Antworten

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Liebe Experten, vorgestern am 04.06.2011 habe ich vom ZBFS Würzburg einen Bescheid über GdB 50 erhalten, rrückwirkend zum 30.09.2010, die 35 Vers.jahre habe ich seit vielen Jahren eerfüllt, geboren bin ich am 03.03.1950, bitte teilen sie mir mit wann ich frühestens diese Altersrente für schwerbeh. Menschen erhalten kann und ob ich diese auch rückwirkend erhalten kann, denn ich bekomme seit Juli 2010 keinerlei Leistungen, da mein ALG I bereits ausgelaufen ist und ich Harzt IV aufgrund meiner finanz. Situation nicht beanspruchen kann. Herzlichen Dank für Eure Rückantwort Viele Güße Raphaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich kann man bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente als Rentenbeginn jeden Monatsersten bestimmen, der zwischen der Vollendung des 60. bzw. 63. Lebensjahres liegt –sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Altersrente erfüllt sind. Ausgehend von diesem Zeitpunkt bestimmt sich die Antragsfrist nach § 99 Abs. 1 SGB 6. Sie sollten deshalb im Laufe des Monats einen Antrag auf Altersrente stellen und als Rentenbeginn den 01.11.2011 wählen –dann erhalten Sie die Altersrente auch rückwirkend ab diesem Zeitpunkt. Der Beitrag von KSC bezüglich Rentenbeginn war also richtig. Anstatt Leistungsfall war bestimmt Rentenbeginn gemeint.

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3 Antworten

KSCam 06.01.2012 | 19:01
Um ab 01.10.2011 die Rente bekommen zu können hätten Sie bis Ende Dezember (oder genauer gesagt bis 02.01.2012) den Rentenantrag stellen müssen - der Termin ist rum. Wenn Sie als Leistungsfall den 31.10.2011 wählen und bis Ende Januar den Antrag stellen, kann die AR für Schwerbehinderte ab 01.11.2011 beginnen. Vereinbaren Sie umgehend beim rathaus oder der DRV Beratungsstelle einen Termin.....
DarkKnight RVam 09.01.2012 | 07:16
@KSC: Seit wann können Versicherte den Leistungsfall wählen??? @raphalea (Vorgestern am 04.06.2011 ?????) Beantragen Sie schnellstmöglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Oder haben Sie die Altersrente aufgrund des laufenden Verfahrens bereits zu einem früheren Zeitpunkt beantragt?
DarkKnight RVam 10.01.2012 | 07:39
Lieber Experte, das wollte ich damit auch nur zum Ausdruck bringen....... Wo kämen wir hin, wenn der Antragsteller den Leistungsfall bestimmt ;-)
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