Hallo poldi,
Sie beziehen ab 01.02.2011 bereits eine Altersvollrente. Diese wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht nochmals in eine andere Altersrente umgewandelt. Es verbleibt bei dem bisherigen Altersrentenbezug.
Die Hinzuverdienstgrenze ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auf 400 Euro/ mtl. begrenzt. Ein zweifaches Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bis 800 Euro pro Monat pro Kalenderjahr ist zulässig.
Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1951 wurde bereits um 5 Monate über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus angehoben, d.h. erst ab dem 6. Monat nach Ihrem 65. Geburtstag entfällt die Hinzuverdienstgrenze.