Guten Morgen Frau Groh,
ich schließe mich der Antwort von W*lfgang an. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist es unter anderm erforderlich, die Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen.Ihr Bekannter hat keine 35 Jahre und kann daher keine vorzeitige Altersrente beantragen.