Ich habe eine Frage für einen Bekannten. Er ist am 30.11.1955 geboren, die Rentenauskunft weist Zeiten von 1971 - 2000 (mit Lücken) aus. Die bislang gespeicherten Zeiten betragen 313 Monate (also keine 35 Jahre). Ab 1.2.2000 verzichtete er auf jegliche staatliche Leistungen und hat seitdem nichts mehr einbezahlt. Ich habe auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung berechnet, daß er mit 10,8 % Abschlag zum 1.9.2016 in Rente für schwerbehinderte Menschen kann. Ist das korrekt?
20.05.2016, 16:58
von
Diana Groh
20.05.2016, 17:40
von
W*lfgang
Zitiert von: Diana Groh
daß er mit 10,8 % Abschlag zum 1.9.2016 in Rente für schwerbehinderte Menschen kann. Ist das korrekt?
Nein! Ob mit oder ohne Abschlag, zuerst müssen die 35 Jahre vorliegen - und die schafft er in der kurzen Zeit (über welchen Weg auch immer, der Schwerbehindertenausweis spielt dabei keine Rolle) nicht mehr, nicht mal bis zur Regelaltersgrenze. Er wird erst mit 65 + 8 Monaten die Regelaltersrente erhalten können.
Gruß
w.
23.05.2016, 08:51
Experten-Antwort