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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte Menschen und Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte

von Meinhard201229.04.2012 | 08:54
4057 Ansichten
3 Antworten

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Zuerst einmal liebe Grüße an alle Nutzer dieses Forums. Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer und habe auch einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis 70Prozent. Da meine volle Erwerbsminderungsrente gering ist, beziehe ich auch Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte. Ich bin im August 1952 geboren. Es besteht nun die Möglichkeit für mich ab dem 60 Lebensjahr und 7 Monate die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Sollte ich das tun, NUN MEINE FRAGE, werde ich dann weiterhin die Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte erhalten? Ich beziehe seit Jahren die volle Erwerbsminderungsrente, da ich vom Rententräger als dauerhaft erwerbsgemindert eingestuft worden bin, was auch für die Grundsicherungsämter bindend ist. Mit dem Erhalt der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (die Rentenhöhe bleibt gleich, da mir schon zu Beginn der Erwerbsminderungsrente 10.8 Prozent abgezogen worden sind), werde ich weiterhin Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte (Sozialgesetzbuch XII) beziehen oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III beziehen? Ich bitte um Euren kompetenten Rat und vielen Dank im voraus! Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Ob Sie dann noch einen Anspruch auf Grundsicherung haben, darüber entscheidet Ihr Grundsicherungsträger. Es könnte ein Anspruch bestehen. Eine genaue Aussage dazu, kann in diesem Forum nicht erfolgen. Wichtig ist doch für Sie, dass unterm Strich nicht weniger herauskommt bzw. dass Ihr laufender Lebensunterhalt gesichert ist. Bitte klären Sie Ihre evtl. Ansprüche ganz einfach persönlich mit Ihrem Grundsicherungsamt ab.

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2 Antworten

-/-am 29.04.2012 | 13:33
Fragen zu SGB II und XII kann nur das zuständige Sozialamt und/oder Jobcenter beantworten. Bitte dort nachfragen.
Alltagsbegleiteram 29.04.2012 | 20:50
Ja, bei entsprechend niedriger Altersrente bei Schwerbehinderung, besteht ein Leistungsanspruch auf „Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung“ nach SGB XII.
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