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Experten-Antwort

Altersrente Hinzuverdienst Selbstständige

von Baer6021.05.2014 | 14:07
719 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich als Selbständiger demnächst in (vorgezogene) Altersrente gehen will, da ich weniger arbeiten werde, wie verhält sich das dann mit dem Hinzuverdienst: Wird nun der Jahresverdienst / 12 herangezogen oder das tatsächliche monatliche Einkommen? Ich kann dies monatlich nachweisen und da ich die Rente ja gerade wegen deutlich sinkender Tätigkeit und Einkommen beantrage, würde ich natürlich auch gerne das monatlich Einkommen heranziehen. Auf welcher rechtlicher Grundlage basiert das? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Baer60

Grundsätzlich wird bei der Hinzuverdienstprüfung 1/12 des Jahreseinkommens zugrunde gelegt. In Ausnahmefällen ist auch ein monatlicher Nachweis des Arbeitseinkommens möglich, wobei die Schwierigkeit besteht, die einzelnen Kosten des Unternehmens auf einzelne Monate entsprechend zu verteilen.

Rechtsgrundlagen sind die § 34 SGB VI i.v.m. den § 15 SGB IV, 21SGB X und § 4 Abs. 3 EstG.

Sprechen Sie dieses Thema doch sinnvollerweise nochmals bei der Rentenantragstellung in einer unserer Beratungsstellen an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

....am 21.05.2014 | 16:12
Wenn Sie im 1/12 Durchschnitt auf max 450,00 € kommen, dann ist das die einfachst Variante. Wenn es drüber hinaus geht, ist es zu überlegen ob der Steuerberater das ganze monatlich auseinander nimmt. (z.B. wenn Sie im Sommer für 2-3 Monate eine sehr hohes Einkommen haben und sonst unter 450,00 Euro liegen -> kann im Ergebnis bedeuten 9 Monate volle Rente und die anderen 3 Monate Teilrente bzw. keine Rente) Ist dann ein Rechenspiel. Der DRV gefällt natürlich 1/12 besser, da es einfacher zu bearbeiten ist :-) .
Baer60am 21.05.2014 | 20:21
Sofern mein Steuerberater das macht und kann, geht es also. Danke!
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