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Altersrente ins EU-Ausland EuGH-Urteil vom 18.12.2007 (AZ. C- 396/05)

von Rentner07.03.2008 | 16:32
1260 Ansichten
3 Antworten

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Bisher war es so, dass Rentner, die Beitragszeiten zum Teil z.B. in Polen oder Tschechien geleitstet haben, die Rente gekürzt wurde, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. In dem oben genannten Urteil hat der EuGH entschieden, dass so eine solche Kürzung rechtswidirg ist. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Wird die Rente immer noch gekürzt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Grundsatzentscheidung, dass dem Urteil von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung gefolgt wird, wurde bereits getroffen. Das bedeutet, dass eine Minderung der Rentenhöhe um den Anteil aus reichsrechtlichen Zeiten außerhalb des heutigen Bundesgebietes bzw. FRG-Zeiten bei Wohnsitz im EU-Staat nicht mehr zulässig ist.

Für die konkrete Umsetzung in der Verfahrenspraxis sind jedoch noch eine Vielzahl von Detailfragen (z.B. Sonderfälle des Deutsch-polnischen Rentenabkommens von 1975, Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, Fragen der Rechtsanwendung, Überprüfung von Bestandsfällen etc.) bundeseinheitlich zu klären. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte sind unsererseits verbindlichere Auskünfte möglich.

2 Antworten

bekissam 07.03.2008 | 19:11
Siehe Expertenantwort unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Rentneram 09.03.2008 | 12:20
Danke für die Antwort, aber das Urteil ist mittlerweile 3 Monate alt und jemand wird es sich wohl schon durchgelesen haben. Mich interessiert der aktuelle Stand der Dinge.
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