Eine abschlagsfreie Rente mit 63 wäre nur möglich, wenn bis dorthin keine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt würde.
Wenn Sie durchgehend Rente bekommen, bleibt es bei der bereits in der EM-Rente berücksichtigten Minderung von 10,8 Prozent - ein Leben lang und darüber hinaus, zum Beispiel auch bei einer anschließenden Witwerrente.