meine derzeitige Situation: geboren 19.06.1949 , weiblich 42 volle Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung Bund seit Mai 2006 Bezug von 100% Erwerbsminderungsrente von Mai 2005 – April 2008 schwerbehindert 80 % GdB ab Mai 2008 schwerbehindert 100 % GdB, unbefristet
Meine Frage: kann ich mit 60 Jahren Altersrente beziehen und wenn ja, fallen Abzüge an, wann kann ich frühestens ohne Abzüge Altersrente beziehen?
Wäre sehr schön wenn ich eine antwort bekäme.
20.10.2008, 15:49
von
Schade
am Zahlbetrag Ihrer Rente wird sich nichts mehr ändern, auch wenn die ab 60 Altersrente heißen kann.
Den Abschlag, den Sie aus der EM Rente mitbringen dürfen Sie Ihr Leben lang behalten. (wäre nur anders, wenn Sie am 16.11.2000 bereits mindestens 50% schwerbehindert gewesen wären.....)
20.10.2008, 16:14
von
Schiko.
Bei der vollen erwerbsminderungsrente werden ihnen 10,80 % abgezogen. Beantragen sie mit 60 die schwerbehinderten rente sind es ebenfalls lebenslang 10,80% abschlag. Erst mit 63 bekämen sie diese rentart abschlagsfrei.
MfG.
21.10.2008, 16:06
Experten-Antwort
Eine abschlagsfreie Rente mit 63 wäre nur möglich, wenn bis dorthin keine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt würde.
Wenn Sie durchgehend Rente bekommen, bleibt es bei der bereits in der EM-Rente berücksichtigten Minderung von 10,8 Prozent - ein Leben lang und darüber hinaus, zum Beispiel auch bei einer anschließenden Witwerrente.
22.10.2008, 01:35
von
marion
interpretiere ich das nun richtig:bis 60 Jahre Erwerbsminderungsrente dann ,weil nicht verlängert ALG 1 24 Monate und dann erst Renteneintritt 62 Jahre mit Schwerbehinderung und weniger Abzug als 10,8% ? Gruß