Altersrente mit 63

von
laro

Entschuldigung,hatte mich bei meiner ersten Anfrage von heute Mittag falsch ausgedrückt,also noch einmal
Guten Tag und alles Gute für 2010
Ich bitte um einen Fachlichen Rat.
Zuerst mein Fall und meineDaten:03.1947geb,seit 1961 im Arbeitsleben und seit 2005 Schwerbehinderung mit

50%. Fakten:
Zunächst vom 01.11.2008 bis04.2009 krank .Nach Rehaaufforderung der KK versuchte Arbeitsaufnahme der nach vier Wochen wieder endete(Rückenprobleme).Seit 06.2009 bis dato krank.Nach erneuter Auforderug der KK auf Reha auch diesen gestellt am03.09.2009 mit dem Hinweis innerhalb der nächsten 6 monate in Rente zu gehen.
Am 09.09.2009 Ablehnung der Reha durch die DRV das der Antrag an die KK weiter zu leiten, von dort auf weitere Nachrichten zu Warten.Bis Heute noch keine Nachricht erhalten.
Am 08.01.2010 Altersrente für Schwerbehinderte bei der DRV beantragt zum 01.04.2010.Heute 14.01.2010 bekomme ich von der DRV ein Brief der zu Aufklärung des medizinischen Sachverhalts das eine Durchführung einer ärzlichen Begutachtung bevorsteht.Nach einem Anruf bei der zuständige Stelle bei der DRV bekam ich von einer sehr unfreudlichen Dame die Auskunf das es sich um eine EM handelt wegen des Rehaantrages und das Sie auf
die Gutachten warten muss.War mein Altersrentenantrag falsch und wenn ja warum keine genauere Beratung derDRV bei der Antragstellung wo mir gesagt worde es sei alles in Ordnung?
Was kann nun auf mich zukommen,wie kann ich mich verhalten.Bitte um Antwort.
Vielen Dank

von
-_-

Wenn der Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden ist, haben Sie kein Dispositionsrecht.

Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und

1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder

2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html

Erst danach kann über Ihren Antrag auf Altersrente entschieden werden.

von
laro

Hallo
Danke für die schnelle Antwort
Heist das für mich das mein Altersrenten Antrag vom 08.01.2010 bei der DRV nicht berücksichtigt wird und mir eine EM Rente bewilligt wird mit Abzüge ab meinem Reha Antrag vom 03.09.2009 von der KK aus oder wird das Datum der Erste AU 01.11.2008 oder der Zweite AU 01.06.2009 angenommen.
Vielen Dank

von
laro

was ich eigendlich wissen will nachdem sie meine Daten kennen,entscheidet die DRV nach der ärztliche Begutachtung wo ich mit sicherheit als AU beurteilt werde auf Erwerbsminderung wegen meiner Krankheit oder auf Altersrente wegen meines Alters und gestellten Rentenantrags.
Vielen Dank und entschuldigen sie die viele Fragerei aber das Rentner werden istnicht meine Welt

von
-_-

Bitte lesen Sie noch einmal meine Antwort, besonders den letzten Satz.

"Erst danach kann über Ihren Antrag auf Altersrente entschieden werden."

Ob, wann und für welche Rente wegen Erwerbsminderung der Leistungsfall zuvor eingetreten ist, wird ärztlicherseits festgestellt. Hier im Forum können Sie dazu keine Antwort erwarten.

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