Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente mit 63

von laro14.01.2010 | 20:10
1192 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Entschuldigung,hatte mich bei meiner ersten Anfrage von heute Mittag falsch ausgedrückt,also noch einmal Guten Tag und alles Gute für 2010 Ich bitte um einen Fachlichen Rat. Zuerst mein Fall und meineDaten:03.1947geb,seit 1961 im Arbeitsleben und seit 2005 Schwerbehinderung mit 50%. Fakten: Zunächst vom 01.11.2008 bis04.2009 krank .Nach Rehaaufforderung der KK versuchte Arbeitsaufnahme der nach vier Wochen wieder endete(Rückenprobleme).Seit 06.2009 bis dato krank.Nach erneuter Auforderug der KK auf Reha auch diesen gestellt am03.09.2009 mit dem Hinweis innerhalb der nächsten 6 monate in Rente zu gehen. Am 09.09.2009 Ablehnung der Reha durch die DRV das der Antrag an die KK weiter zu leiten, von dort auf weitere Nachrichten zu Warten.Bis Heute noch keine Nachricht erhalten. Am 08.01.2010 Altersrente für Schwerbehinderte bei der DRV beantragt zum 01.04.2010.Heute 14.01.2010 bekomme ich von der DRV ein Brief der zu Aufklärung des medizinischen Sachverhalts das eine Durchführung einer ärzlichen Begutachtung bevorsteht.Nach einem Anruf bei der zuständige Stelle bei der DRV bekam ich von einer sehr unfreudlichen Dame die Auskunf das es sich um eine EM handelt wegen des Rehaantrages und das Sie auf die Gutachten warten muss.War mein Altersrentenantrag falsch und wenn ja warum keine genauere Beratung derDRV bei der Antragstellung wo mir gesagt worde es sei alles in Ordnung? Was kann nun auf mich zukommen,wie kann ich mich verhalten.Bitte um Antwort. Vielen Dank

4 Antworten

-_-am 15.01.2010 | 03:56
Wenn der Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden ist, haben Sie kein Dispositionsrecht. Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html Erst danach kann über Ihren Antrag auf Altersrente entschieden werden.
laroam 15.01.2010 | 12:01
Hallo Danke für die schnelle Antwort Heist das für mich das mein Altersrenten Antrag vom 08.01.2010 bei der DRV nicht berücksichtigt wird und mir eine EM Rente bewilligt wird mit Abzüge ab meinem Reha Antrag vom 03.09.2009 von der KK aus oder wird das Datum der Erste AU 01.11.2008 oder der Zweite AU 01.06.2009 angenommen. Vielen Dank
laroam 15.01.2010 | 16:05
was ich eigendlich wissen will nachdem sie meine Daten kennen,entscheidet die DRV nach der ärztliche Begutachtung wo ich mit sicherheit als AU beurteilt werde auf Erwerbsminderung wegen meiner Krankheit oder auf Altersrente wegen meines Alters und gestellten Rentenantrags. Vielen Dank und entschuldigen sie die viele Fragerei aber das Rentner werden istnicht meine Welt
-_-am 16.01.2010 | 22:06
Bitte lesen Sie noch einmal meine Antwort, besonders den letzten Satz. "Erst danach kann über Ihren Antrag auf Altersrente entschieden werden." Ob, wann und für welche Rente wegen Erwerbsminderung der Leistungsfall zuvor eingetreten ist, wird ärztlicherseits festgestellt. Hier im Forum können Sie dazu keine Antwort erwarten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026