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Altersrente mit 63 / Schwerbehind.

von broker4719.03.2008 | 13:16
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4 Antworten

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Seit mehr als 35 Jahren bin ich pflichtversichert.6 Jahre davon in der DRV der Rest in einem berufsspezifischen Versorgungswerk. Anscheinend kann eine Verrentung mit 63 nicht erfolgen ( GdB mehr als 50 % ), da die Wartezeit von 35 jahren nicht erfüllt ist. Die Wartezeit kann nicht erfüllt sein, sobald man nach abgeschlossenem Examen in ein berufsspezifisches Versorgungswerk wechselt ( Ärtzte, Apotheker etc. ) Wie können diese Berufsgruppen ohne Abschlag in eine Altersrente für Schwerbehinderte eintreten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung und die Zeiten einer berufsständischen Versorgung können nicht in der gesetzlichen RV zusammengerechnet werden.

Das heißt für Sie, dass Ihnen der Schwerbehinderungsausweis in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts bringt. Sie können, wie Rosanna richtigerweise schon geschrieben hat, in eine Regelalterrente gehen, weil Sie die erforderlichen 5 Jahre Wartezeit erfüllt haben. In wie weit die berufständische Versorgung den Schwerbehinderungsausweis honoriert, müssten Sie dort erfragen.

3 Antworten

Rosannaam 19.03.2008 | 14:04
Hallo broker 47, >>Die Wartezeit kann nicht erfüllt sein, sobald man nach abgeschlossenem Examen in ein berufsspezifisches Versorgungswerk wechselt ( Ärtzte, Apotheker etc. )<< Das ist richtig. Die Zeiten bei der DRV und in dem Versorgungswerk werden meines Wissens nicht zusammengerechnet. Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei dem berufsspezifischen Versorgungswerk nach den Möglichkeiten, wann und welche Altersrente frühestens in Anspruch genommen werden kann und welche Voraussetzungen insgesamt vorliegen müssen. Von der DRV erhalten Sie auf jeden Fall bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Regelaltersrente, da Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. MfG Rosanna.
broker47am 19.03.2008 | 19:58
Besten Dank an an Rosanna und die Expertin. Beide Antworten haben mich nicht wirklich überrascht.Auf der offziellen Seite der DRV heißt es jedoch wörtlich:" Auf die Wartezeit von 35 jahren sind sämtliche!!! rentenrelevanren Zeiten anzurechnen. Hierzu gehören :Beitragszeiten ( Pflichtbeiträge.... Merwürdig!!?? Bin seit mehr als 36 Pflichtversichert Gruß an alle DRV Versteher. Broker47
Schadeam 20.03.2008 | 07:58
pflichtversichert sind Sie schon, aber eben nicht in der gesetzlichen RV. Kämen Sie auf die Idee bei der Signal Versicherung eine Unfallrente zu beantragen, wenn Sie bei der Allianz gegen Unfall versichert sind?
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