Hallo Peterle,
das wird die so genannte Heiratserstattung bis 1967 gewesen sein (Hausbau ...soso, für manche reichte die Erstattung gerade mal für einen neuen Kühlschrank ;-)
Mit 3 Kindern (gleich 6 Jahre Beiträge, falls alle die ersten 2 Jahre überlebt haben) hat sie jetzt einen Anspruch auf Regelaltersrente und braucht nichts extra einzuzahlen - schleunigst TERMIN für den Rentenantrag absprechen, für die Zeit ab 01.07. wird sogar nachgezahlt.
Gruß
w.
PS: Sie hätte schon vor 65 zwei Jahre nachzahlen können und längst in Rente sein können, hätte sich auch 'gelohnt' (von der Nachzahlungsmöglichkeit in 1992 – 1994 für den Erstattungszeitraum der 60er und der fetten Rendite will ich jetzt gar nicht reden, Schnee von gestern – Sie kann jetzt noch das Beste draus machen).