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Altersrente nach 47 Beitragsjahren

von Karl12.08.2007 | 21:11
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich (männlich) bin im Juli 1945 geboren und habe seit nunmehr 47 Jahren unterbrechungsfrei meine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet. Mit welchen Abzügen muss ich in etwa rechnen, wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt die Altersrente beantragen würde? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit Jahrgang 1945 können Sie frühestens mit dem 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Bei einem Rentenbeginn am 01.08.2008 (bei Geburt 01.07.1945 Rentebeginn = 01.07.2008) haben Sie einen Abschlag von 7,2 % . Bei einem späteren Rentenbeginn vermindert sich der Abschlag um 0,3 % pro Monat. Sollten Sie schwerbehindert, arbeitslos oder Altersteilzeitbeschäftigter sein, so kann sich ein früherer Rentenbeginn mit evtl. anderen Abschlägen ergeben.

3 Antworten

.am 12.08.2007 | 22:27
0,3% pro Monat vor dem 65sten Geburtstag.
lotscheram 12.08.2007 | 22:33
Sie können leider vor Vollendung des 63. Lebensjahres keine Altersrente beantragen. Um zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Rente zu erhalten müßten Sie entweder - mindesdens 12 Monate Arbeitslos gewesen sein um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zu erhalten oder - schwerbehindert sein mit einem Grad der Behinderung nicht unter 50%. Eine Altersrente für langjährig Versicherte kann nicht vor der Vollendung des 63. Lbj. in anspruch genommen werden. Soll die Rente ab dem Volgemonat nach dem 63. Lbj. beginnen, betrüge die Minderung 7,2%.
Schiko.am 12.08.2007 | 22:34
Hierzu behaupte ich einfach folgendes. Natürlich, vorausgesetzt, altersrente für frauen, wegen arbeitslosigkeit oder teilzeit, und rente für schwerbehinderte scheiden aus. Ganz zu schweigen von der erwerbsminderungs- rente, die bekommen sie sowieso nicht. Sie können gar nicht die rente ab 1.8.2007 bean- tragen. Auch wenn sie zusätzlich 3,6% abschlag zusätzlich in kauf nehmen. Meine also, nach alter schlachtordnung-ohne münte reibach- ist für sie die rente mit 63 ab 1.8.2008 möglich bei 7,20% abschlag. Abschlags- frei erst mit 65 jahren, dies gilt auch weiterhin. Bin der meinung, was ja viele meinen, einfach 0,30% je monat geduldig hinnehmen geht auch die rente beim geschilderten fall schon bei 10,80 % abschlag mit 62 jahren ab 1.8.2007 nicht. Oder gar, bei 18% abschlag schon mit 60 jahren nach alter ordnung , 60 monate a/ 0,30 18% abschlag geht auch künftig erst recht nicht. Nein, nein, da gelten auch noch andere regularien. Bin gar nicht überzeugt, dass dies alles stimmt was ich schreibe, aus fehlern lerne ich noch immer gerne. Mit freundlichen Grüßen.
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