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Experten-Antwort

Altersrente nach Altersteilzeit und nachträgliche Anerkennung der Schwerbehinderung

von Zibi31.05.2011 | 11:16
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7 Antworten

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Mein Vater bezieht seit 01.05.2010 Altersrente nach Altersteilzeit. Seit 21.1.2011 wurde nun Schwerbehinderung anerkannt. Jetzt erhielt er einen Bescheid, wonach er die Rente vom 01.05.2010 bis 31.01.2011 zurückzahlen soll, sofern er sich für die Schwerbehinderten-Rente entscheidet. Was passiert dann, gibt es einen Ausgleich ? Oder sieht er nicht´s ? Bei der Beratungsstelle (VdK) sagte man ihm, solche Fälle hat es noch nicht gegeben. Vielen Dank für die Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten so schnell wie möglich mit Ihrem Vater einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Ihnen den Bescheid ausführlich erklären und die weitere Vorgehensweise persönlich besprechen. Wie bereits von honk erläutert, ist ein Wechsel in eine andere Rentenart nicht mehr möglich. Sie können sich auch telef. mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

honkam 31.05.2011 | 12:19
Solche Fälle kann es eigentlich auch nicht geben: nach b i n d e n d e r Bewilligung einer Altersrente ist ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich. Bliebe nur die Möglichkeit, daß die Altersrente nach Altersteilzeit noch nicht bindend bewilligt wurde (Bescheid noch nicht rechtskräftig? - Hört sich aber in der Fragestellung nicht so an). Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß irgendein RV-Träger einen entsprechenden Rentenbescheid mit einem Vorbehalt hinsichtlich der Rentenart erteilt?! Falls aber aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund tatsächlich diese Möglichkeit besteht, dürfte eine Rückzahlung von 9 Monatsbeträgen der Rente wenig bis keinen Sinn machen, da dafür niemand einen Ausgleich zahlt und die neue Rente maximal 9,9 % höher wäre (je nachdem wann Ihr Vater geboren ist).
öhaam 31.05.2011 | 12:51
Der Versicherte hat evtl. im Frühjahr die AR wegen ATZ und AR für schwerbehinderte Menschen beantragt. Die DRV hat die AR wegen ATZ gewährt und die Entscheidung über die Schwerbehinderung evtl. incl. Widerspruchsverfahren abgewartet. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nunmehr ab dem 01.02.2011 möglich, aber nur, wenn der Verzicht auf die AR wegen ATZ seit 01.05.2010 erklärt wird und die Altersrente erst am 01.02.2011 beginnt! Ein Wechsel der Altersrentenart wäre nur möglich, wenn beide AR zum gleichen Zeitpunkt hätten beginnen können, was bei der verspäteten Anerkennung der Schwerbehinderung nicht möglich ist! Es gibt keinen Ausgleich und 9 Monate ohne Einkommen wird vmtl. schlechter sein, als etwas vermiedener Abschlag?!
honkam 31.05.2011 | 13:03
SGB I natürlich!
...am 31.05.2011 | 13:07
Der Versicherte hat evtl. im Frühjahr die AR wegen ATZ und AR für schwerbehinderte Menschen beantragt. Die DRV hat die AR wegen ATZ gewährt und die Entscheidung über die Schwerbehinderung evtl. incl. Widerspruchsverfahren abgewartet. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nunmehr ab dem 01.02.2011 möglich, aber nur, wenn der Verzicht auf die AR wegen ATZ seit 01.05.2010 erklärt wird und die Altersrente erst am 01.02.2011 beginnt!...
Das Ganze hat nur einen Haken: ein Verzicht nach § 46 SGB ist nur für die Zukunft möglich...
Wenn es sich bei der Rt. wg. ATZ nur um einen Vorschuß bzw. vorläufigen Bescheid handelt, ist es kein Verzicht. Am Besten den ersten Bescheid nochmal richtig lesen, oder bei der Sachbearbeitung anrufen.
Zibiam 01.06.2011 | 15:26
Herzlichen Dank an Alle, die auf meine Frage geantwortet haben. Am Freitag, 3.6.11, haben wir einen Termin bei der Beratungsstelle. Ich werde euch dann informieren, wie es ausgegangen ist. Danke nochmal.
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