Wie Knut Rasmussen schon geschrieben hat, gibt es die Rente nach Altersteilzeit nur bis Jahrgang 1951.
An eine Altersteilzeitarbeit kann sich aber auch jede andere Altersrente anschließen. Für Sie käme die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage: Ohne Abschläge ab einem Alter von 65 Jahren und 6 Monaten und mit Abschlägen frühestens mit 63. Am besten Sie beantragen eine ausführliche Rentenauskunft - darin sind die einzelnen Altersgrenzen noch einmal genau aufgeführt.
Die Bedingungen der Altersteilzeit müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.