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Altersrente nach Arbeitslosigkeit

von Erwin10.12.2008 | 18:29
1367 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich werde ab 1.1.09 arbeitslos. Werde am 15.1.09 58 J. alt. Habe 40% Behinderung. Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Und wann kann ich in Rente? Ab 14 J. immer gearbeitet, ohne Fehlzeiten. Danke Ihnen

6 Antworten

Schadeam 10.12.2008 | 18:47
ALG 1 erhalten Sie nach meiner Kenntnis maximal 2 Jahre lang (bitte bei der Agentur nachfragen!). Die Altersrente wegen Arbeitslosikeit (die es für den Jahrgang 51 noch gibt) sowie die AR für langjährig versicherte beginnt frühestens mit 63. Solange Sie nicht mindestens 50 % Schwerbehinderung aufweisen, spielt das rentenrechtlich überhaupt keine Rolle. Dass Sie jetzt schon 44 Arbeitsjahre haben, ändert auch nichts, das schlägt sich aber bei den Entgeltpunkten nieder (siehe Blüm: jeder Beitrag erhöht die Rente).
Corlettoam 10.12.2008 | 18:43
Über 55-Jährige erhalten bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld, während ü b e r 58-Jährige die Zahlung bis zu zwei Jahre ( 24 Monate )Arbeitslosengeld erhalten. Die 40 % Behinderung hat sowohl auf die Länge , als auch auf die Höhe des Bezuges von ALG I keinerlei Einfluss. Was die Altersrente betrifft, so können Sie dies direkt mit dem Rentenbeginnrechner der DRV ausrechnen : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/SharedDocs/d…
Erwinam 10.12.2008 | 19:22
Wenn ich in der Arbeitslosigkeit auf 50% Behinderung komme. wann kann ich dann in Rente gehen?
Keith Moonam 11.12.2008 | 08:47
Aus ihren Angaben entnehme ich, das sie am 15.01.1951 geboren sind und ihr Versicherungskonto mindestens 35 Versicherungsjahre aufweist. Bei einem GdB von mindestens 50 % ist bei ihrem Geburtsjahrgang die frühestmögliche Insanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits mit 60 Jahren möglich, also ab 01.02.2011. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist mit einem lebenslangen Rentenabschlag von 10,8 % verbunden.
Reseam 11.12.2008 | 10:22
Hallo Erwin, Sie werden VOR ihrem 58. Lj arbeitslos. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, ob es nicht günstiger ist, das Arbeitslosengeld erst NACH Ihrem 58. Geburtstag zu beantragen, um 24 Monate Arbeitslosengeld beanspruchen zu können und nicht nur mit 18 Monaten abgespeist zu werden. Ich kann mich erinnern, dass dies vor Jahren, als es bereits eine gestaffelte Dauer des Arbeitslosengeldanspruches gab, wichtig war. Damals wurde die Dauer der Zahlung auf den Zeitpunkt des Beginns abgestellt.
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