Grundsätzlich gilt die aktuellste Rentenauskunft, die Sie von uns bekommen haben.
Weibliche Versicherte, die vor 1952 geboren sind, können die Altersrente für Frauen frühestens mit 60 Jahren und mit einem Rentenabschlag von bis zu 18 % in Anspruch nehmen. Ab 2012 gibt es diese Rente nicht mehr.
Diese Altersrente können nur weibliche Versicherte bekommen, die mindestens 15 Jahre Wartezeit erfüllt und nach dem 40. Geburtstag noch mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten sie auf Antrag, wenn Sie
- vor 1952 geboren sind
- mindestens 60 Jahre alt sind
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
- entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren.
Außerdem müssen Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt haben.
Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren für diese Altersrente wurde mittlerweile auf 65 Jahre angehoben.
Vertrauensschutz besteht für Versicherte, die vor 1952 geboren sind und
- am 01. Januar 2004 arbeitslos waren oder
- deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 01.01.2004 erfolgte Kündigung nach dem 31.12.2003 beendet wird.
Dann können Sie auch weiterhin mit 60 in Rente gehen, müssen aber einen Abschlag von bis zu 18 % in Kauf nehmen.
Um feststellen zu können, für welche Rente Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben und welche Rentenart für Sie am günstigsten ist, empfehlen wir Ihnen, einen Termin bei einer Beratungsstelle von uns zu vereinbaren.