Hallo Ihr netten Mitmenschen,
ich bin im Januar 1950 geboren und männlich. Versicherungsverlauf seit 1965 bis heute lückenlos.
Am 1.1.2004 war ich arbeitslos und habe damit das Recht auf Rente mit 60 Jahren erhalten, da die
Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung erfüllt waren.
Der Abschlag würde 18% bzw. für "Schwerbehinderte" 10,8% betragen oder ab 1.2.2013 ohne.
Ab dem 1.7.2007 beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis August 2009
mit dem üblichen Abschlag von 10,8%.
Ab Mitte Juli wurde mein Grad der Behinderung von 30% auf 50% geändert.
Würde ich ganz normal von der EM-Rente in die Altersrente wechseln bleibt der Abschlag natürlich
auch weiterhin erhalten.
Meine Frage lautet: Was passiert, wenn zwischen EM-Rente und Altersrente wieder eine versicherungs-
pflichtige Beschäftigung oder einfach nur eine (kurzzeitige) Lücke entsteht.
Entfällt dann der Abschlag auf die Altersrente wenn ich diese ab dem 1.2.2013 beantrage.
Bin schon auf Ihre Antworten gespannt und schon jetzt vielen Dank.