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Altersrente nach EM-Rente ohne Abschlag möglich?

von Twinstar27.03.2008 | 18:05
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2 Antworten

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Hallo Ihr netten Mitmenschen, ich bin im Januar 1950 geboren und männlich. Versicherungsverlauf seit 1965 bis heute lückenlos. Am 1.1.2004 war ich arbeitslos und habe damit das Recht auf Rente mit 60 Jahren erhalten, da die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung erfüllt waren. Der Abschlag würde 18% bzw. für "Schwerbehinderte" 10,8% betragen oder ab 1.2.2013 ohne. Ab dem 1.7.2007 beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis August 2009 mit dem üblichen Abschlag von 10,8%. Ab Mitte Juli wurde mein Grad der Behinderung von 30% auf 50% geändert. Würde ich ganz normal von der EM-Rente in die Altersrente wechseln bleibt der Abschlag natürlich auch weiterhin erhalten. Meine Frage lautet: Was passiert, wenn zwischen EM-Rente und Altersrente wieder eine versicherungs- pflichtige Beschäftigung oder einfach nur eine (kurzzeitige) Lücke entsteht. Entfällt dann der Abschlag auf die Altersrente wenn ich diese ab dem 1.2.2013 beantrage. Bin schon auf Ihre Antworten gespannt und schon jetzt vielen Dank.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.03.2008 | 10:18

Die Erklärung von Wolfgang Amadeus ist richtig.

Entscheidend ist, ob im Minderungszeitraum der Erwerbsminderungsrente vom 60. bis zum 63. Lebensjahr die Rente in Anspruch genommen wurde. Für jedes Monat der Inanspruchnahme vermindert sich der Zugangsfaktor der eigentlich abschlagsfreien Altersrente um 0,3 %.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 27.03.2008 | 22:04
Hallo Twinstar, wenn keine Erwerbsminderung mehr vorliegt und deshalb die Erwerbsminderungsrente wegfällt, gilt folgendes: Für jeden Kalendermonat nach Ablauf der Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum Ende des Kalendermonats der Vollendung des 63. Lebensjahres, in welchem eine Erwerbsminderungsrente nicht in Anspruch genommen wird, mindert sich der Abschlag wieder um jeweils 0,3 %. Das bedeutet im Klartext, wenn Deine Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag wieder wegfällt und Du frühestens mit 63 die Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nimmst, hättest Du bei der Altersrente keinen Abschlag.
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