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Experten-Antwort

Altersrente nach EM

von Menno07.11.2016 | 22:19
937 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, von 2006 bis 2013 bezog ich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil ich in meinem Beruf nicht mehr vollzeitig arbeiten konnte. In dieser Zeit habe ich weiter in TZ gearbeitet und so auch Rentenbeiträge bezahlt. Seit 2013 erhalte ich Rente wegen voller Erwerbsminderung und bin nicht mehr berufstätig. Jetzt könnte ich die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen. Frage: Ändern die Beitragszahlungen etwas an der Höhe der Altersrente oder bleibt sie genauso hoch (eher genauso niedrig ;-) ) wie die derzeitige Rente wegen Erwerbsminderung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2016 | 09:50

Hallo Menno,

in den meisten Fällen erhält die Rente bei einer Umstellung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente im Prinzip vom Ergebnis her nur einen anderen Namen. Die von Ihnen erwähnten Beiträge für die Teilzeitbeschäftigung dürften vom Zeitraum her parallel zur Zurechnungszeit (= Hochrechnung der Rente wegen Erwerbsminderung bei Rentenbeginn 2013 bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) liegen, so dass im Grunde keine "neuen" Zeiten hinzugekommen sind. Dennoch kann eine Rentensteigerung nicht generell ausgeschlossen werden. Die von Rentensputnik erwähnte Probeberechnung kann hier Gewissheit schaffen.

2 Antworten

KSCam 07.11.2016 | 23:02
Weniger kann es nicht werden. Mehr wohl auch nicht.
Rentensputnikam 08.11.2016 | 05:28
So wie Sie es schildern, wird es wohl bei der bisherigen Rentenhöhe bleiben. Wenn Sie Gewissheit haben wollen, fordern Sie einfach schriftlich eine Proberentenberechnung über die Höhe einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Ihrem Rententräger an. MfG
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