Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente nach Erwerbsminderungsrente

von Franky07.01.2021 | 16:30
78 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experten, wenn man bis zur Regelaltersrente durchgängig Erwerbsminderungsrente bezieht kann dann die Altersrente überhaupt höher ausfallen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franky,

der Antwort von "Siehe hier" kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Siehe hieram 07.01.2021 | 16:40
In seltenen Fällen ja. Sie kann dann aber auf keinen Fall niedriger werden.
egal (der Erste)am 08.01.2021 | 09:37
Ich ergänze die Antworten mal ein klein wenig: Nicht niedriger können lediglich die persönlichen Entgeltpunkte und damit der Brutto-Rentenbetrag VOR Anwendung von Ruhensvorschriften werden. In noch selteneren (aber durchaus vorhandenen) Fällen als es eine Rentenerhöhung gibt, kann sich der Zahlbetrag der Altersrente nämlich sehr wohl verringern. Wurde nämlich während des Bezuges der Erwerbsminderungsrente eine Beschäftigung ausgeübt und während dieser Beschäftigung ein Arbeitsunfall, welcher zur Zahlung einer Unfallrente führt, erlitten, kann diese Unfallrente zu einer Verminderung des Zahlbetrages der Altersrente führen. Bei der vorherigen Erwerbsminderungsrente bleibt die Unfallrente zunächst wegen § 93 Abs. 5 Nr. 1 SGB VI unberücksichtigt. In diesen sehr seltenen Fällen ist es ratsam, die Erwerbsminderungsrente längstmöglich zu beziehen.
Immer die Gleichenam 08.01.2021 | 11:46
Es ist schon immer wieder "interessant ": Da arbeitet niemand mehr und zahlt deshalb auch keine RV-Beiträge mehr, bekommt trotzdem eine sehr großzügig hochgerechnete EM-Rente ( die er in dieser Höhe normalerweise aufgrund seiner Vorleistungen / RV-Beiträge nie bekommen hätte ) und will dann auf die Altersrente umsteigen, die natürlich noch höher sein soll. Obwohl - vergl. oben - und er auch in den letzten Jahren keinerlei Beiträge mehr geleistet hat, die eine Erhöhung begründen würden!. Sorry, für mich abwegige Gedankengänge. Keine eigenen Leistungen mehr erbringen, aber trotzdem große Forderungen stellen. Die Allgemeinheit wirds schon richten und afür sorgen.
LScham 08.01.2021 | 13:23
In der Rentenversicherung ist Variantenreichtum das Normale. Gilt insoweit auch für Altersrenten nach Erwerbsminderungsrentenbezug. . Wichtig für eine gleich hohe Summe Entgeltpunkte ist, dass der Zeitraum des 'nahtlosen Übergangs' von der Erwerbsminderungsrente zur Alters- oder Regelaltersrente nicht überschritten wird. Wird sie überschritten, gilt für die Berechnung der neuen Rente stets die jeweils aktuelle Rechtsgrundlage, die fast immer zu einer geringeren Rente führt. . Höhere Altersrenten sind wahrscheinlich, wenn während der Zeit der Gewährung der Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienste erzielt wurden und die Altersrente nicht mit Minderungen wegen früherem Rentenbeginn belastet ist.
Warschauam 08.01.2021 | 13:15
Nach den leistungsorientierten Maßstäben unserer Gesellschaft haben Sie leider keinen Nutzen mehr. Ich beziehe auch die volle Erwerbsmninderungsrente und werde regelmäßig in meinem Umfeld als ‚Made‘ oder auch als ‚Dreck‘ bezeichnet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026