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Altersrente nach EU-Rente?

von Gerhard08.02.2010 | 14:53
1026 Ansichten
1 Antworten

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Hallo, meine Frau bezieht EU-Rente auf Dauer bis zum 65.LJ. So steht es zumindest in dem Bewilligungsblatt. Sie ist Jahrgang 1957. In wie weit ist sie in die "Rente mit 67"-Regelung involviert? Und muss sie die Altersrente beantragen oder geht die EU-Rente später automatisch in die Altersrente über? Wird die Altersrente sich in der Höhe unterscheiden? Danke!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.02.2010 | 15:07

Ihre Frau ist mit Jahrgang 1957 bereits in die Rente mit 67 involviert und muss länger bis zur Regelaltersgrenze warten.

Die EM-DAUER-Rente wird aber bis zu diesem verschobenen Renteneintrittsalter fortlaufend gezahlt.

Hinweis:

Bitte im Alter von 60 - 60.5 Jahren eine Beartungsstelle aufsuchen und prüfen lassen, ob evtl. eine vorzeitige Umwandlung in Altersrente sinnvoll ist.

Die Rente wird neu berechnet und kann durch weitere Rentenjahre oder veränderter Anrechnungsvorschriften höher ausfallen (was aber eher die Ausnahme ist).

Aus Bestandsschutzgründen kann eine unmittelbar folgende Anschlussrente nicht niedriger ausfallen.

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