Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann vermutlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten (Jahrgang 58) mit nur 1,8 Prozent Abzügen . Wenn ich anschließend eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beantrage, die eigentlich 10,8 Prozent Abzüge hat, wie berechnen sich dann meine Abschläge für diese volle Altersrente?
Mit freundlichen Grüßen
und vorab vielen Dank,
Jürgen