Altersrente nach teilweiser EM-Rente

von
DrJürgen22

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann vermutlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten (Jahrgang 58) mit nur 1,8 Prozent Abzügen . Wenn ich anschließend eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beantrage, die eigentlich 10,8 Prozent Abzüge hat, wie berechnen sich dann meine Abschläge für diese volle Altersrente?

Mit freundlichen Grüßen
und vorab vielen Dank,
Jürgen

von
Valzuun

Im Groben:
Für den Teil den Sie bereits erhalten „1. Hälfte“ bleibt es bei einem Abzug von 1,8%.
Vom dem was dazu kommt „2. Hälfte“ werden 10,8% abgezogen.

Im Feinen hängt es von Ihrem ganz persönlichen Versicherungsleben ab.
Faustregel: Je länger Sie die teilweise Rente schon beziehen, desto größer die Abweichung vom „Groben“

Experten-Antwort

Hallo DrJürgen22,

für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der bereits bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der Abschlag auch in der folgenden Altersrente grundsätzlich erhalten. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte Entgeltpunkte) erhalten den Abschlag, der sich aus dem Beginn der Altersrente ergibt.

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