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Experten-Antwort

Altersrente nach Unfall

von Unfallopfer00715.05.2014 | 11:07
1144 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich bin privat schwer verunfallt und erhalte jetzt eine Erwerbsminderungsrente (jetzt auf Zeit, wird aber sicherlich auf Dauer nötig sein). Der Unfallgegner muss Beiträge (Regress) an die Rentenversicherung zahlen. Nun meine Fragen hierzu: Werden die Beiträge jedes Jahr neu berechnet (der Durchschnittsverdienst steigt ja auch jedes Jahr, ich würde ansonsten ja von Jahr zu Jahr schlechter stehen)? Wie wird später meine Altersrente berechnet? Wenn mann schon eine EM-Rente hatte, hat man ja Abschläge. Wird für den Teil der Rentenpunkte, die der EM-Rente zugrunde lagen, ein Abschlag berechnet und für den restlichen Teil nicht (bei einer Regel-Altersrente)? Die Zurechnungszeit, die ich jetzt im Rentenbescheid sehe, entfällt dann ja wohl, wenn die Regressbeiträge gezahlt sind, oder? Viele Grüße, Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unfallopfer007,

eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen ohne Kenntnis der Einzelheiten Ihres Falles natürlich nicht geben.

Grundsätzlich kann man aber folgendes sagen:

1. Es wird jedes Jahr geprüft, welches Entgelt ohne den Unfall verdient worden wäre. Da hieraus die Beiträge berechnet werden, findet eine jährliche Anpassung statt.

2. Für die Entgeltpunkte, die bereits in der EM-Rente enthalten waren, bleibt der Abschlag auch in der späteren Altersrente erhalten. Daran ändert auch das durchgeführte Regress-Verfahren nichts.

3. Die nach der Erwerbsminderung gezahlten Regress-Beiträge werden bei der späteren Altersrente als zusätzliche Beitragszeiten berücksichtigt. Die bisherige Zurechnungszeit fließt aber auch als Anrechnungszeit in die Rentenberechnung ein. Wie sich dies auswirkt, d. h. ob und in welcher Höhe sich die Altersrente durch die Regress-Beiträge erhöht, kommt auf den Einzelfall an.

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1 Antworten

....am 16.05.2014 | 13:57
bezüglich der Höhe der Beiträge wenden Sie sich kurz an Ihren Versicherungsträger. Die (bzw. deren Regressabteilung) kann Ihnen erklären ob sich eine Anpassuntg/Erhöhung der Beiträge ergibt. Hinsichtlich der Höhe der Altersrente verhält es sich genau so wie bei dem 450,00 Euro-Job einen beitrag weiter unten https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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