Hallo Unfallopfer007,
eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen ohne Kenntnis der Einzelheiten Ihres Falles natürlich nicht geben.
Grundsätzlich kann man aber folgendes sagen:
1. Es wird jedes Jahr geprüft, welches Entgelt ohne den Unfall verdient worden wäre. Da hieraus die Beiträge berechnet werden, findet eine jährliche Anpassung statt.
2. Für die Entgeltpunkte, die bereits in der EM-Rente enthalten waren, bleibt der Abschlag auch in der späteren Altersrente erhalten. Daran ändert auch das durchgeführte Regress-Verfahren nichts.
3. Die nach der Erwerbsminderung gezahlten Regress-Beiträge werden bei der späteren Altersrente als zusätzliche Beitragszeiten berücksichtigt. Die bisherige Zurechnungszeit fließt aber auch als Anrechnungszeit in die Rentenberechnung ein. Wie sich dies auswirkt, d. h. ob und in welcher Höhe sich die Altersrente durch die Regress-Beiträge erhöht, kommt auf den Einzelfall an.