Hallo liebe Berater/innen,
Unter dem Stichwort "Nachzahung" wird mir in meinem ersten Altersrenten-Bescheid eine "Nachzahlung" (eigentlich korrekter wäre m.E. "vorläufiger Einbehalt ") mitgeteilt.
Demnach wird die erste Monatsrate einbehalten wird, um "Ansprüche anderer Stellen" zu klären. Dann folgt ein Ratenschwanz von Stellen, bei der die DRV "zum Beispiel" klären will, ob dort noch Forderungen offen sind. Inklusive auch "bei Versicherungsträger im Ausland".
Da ich ja nun erstmal ohne Einkünfte dastehe ;-), frage ich mich natürlich
1. _Wie lange dauern solche Abklärungen üblicherweise?
Und welches sind die Ihnen bekannten längsten Aufschübe ?_
______
Dann eine 2. Frage allgemeinerer Art:
Auf welcher _Rechtsgrundlage_ nimmt die DRV diese umfangreichen Abklärungen vor ?
(Bitte ,wenn möglich, die §§ nennen;auch für die transnationalen Abklärungen!)
M.W. kann nämlich auch ein Amt wie die DRV nicht beliebig den Datenschutz aufheben und nach freiem Ermessen in den Daten ihrer Versicherungsberechtigten bei beliebigen anderen Ämtern recherchieren ?
Es fehlt hier für mein Bürgergefühl eine
a. eine detaillierte Aufzählung, was im Einzelfall genau wie mit wem genau geklärt werden muss
b. eine Rechtsbelehrung im Bescheid selbst
c. eine freundliche Aufforderung, der Versicherungsnehmer möge der DRV gestatten, den Datenschutz aufzuheben.
Nicht dass ich irgendwelche weiteren Abschläge von meiner eh viel zu kleinen Rente zu befürchten hätte, aber es kommt mir doch einfach sehr "spanisch" vor, einem Versicherungsträger ungefragt solche umfassenden Vollmachten und darüber hinaus ein kleines zinsloses Darlehen gewähren zu müssen... ;-).
Besten Dank schon mal vorab für Ihre Erläuterungen dazu!