Über die schweizerische Rentenversicherung (AHV) habe ich die Gewährung von Altersrente für langjährig Versicherte beantragt, Rentenbeginn wird der 01.12.2019 sein. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt (40 Jahre Versicherungszeit sind schon im Versicherungskonto dokumentiert). Frage: Ich bin bis Rentenbeginn und etwas darüber hinaus in der Schweiz versicherungspflichtig beschäftigt. Werden diese Zeiten von der DRV 3 Monate voraus angefordert oder muss die schweizerische Jahresmeldung für 2019 abgewartet werden, um die deutsche Rente berechnen zu können?.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
P.S.: Natürlich habe ich bei der AHV angegeben, dass auch das Rentenverfahren in D eingeleitet werden soll.