Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente - nur Wohnsitz in der Schweiz, kein Wohnsitz in D

von Vater07.08.2019 | 18:05
239 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Über die schweizerische Rentenversicherung (AHV) habe ich die Gewährung von Altersrente für langjährig Versicherte beantragt, Rentenbeginn wird der 01.12.2019 sein. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt (40 Jahre Versicherungszeit sind schon im Versicherungskonto dokumentiert). Frage: Ich bin bis Rentenbeginn und etwas darüber hinaus in der Schweiz versicherungspflichtig beschäftigt. Werden diese Zeiten von der DRV 3 Monate voraus angefordert oder muss die schweizerische Jahresmeldung für 2019 abgewartet werden, um die deutsche Rente berechnen zu können?. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. P.S.: Natürlich habe ich bei der AHV angegeben, dass auch das Rentenverfahren in D eingeleitet werden soll.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.08.2019 | 08:51

@NU -> Die Antragstellung in Deutschland würde das Verfahren weder verschlanken, noch beschleunigen. Sondern ganz im Gegenteil eher verkomplizieren. Für die Berücksichtigung ausländischer Zeiten reicht ein ausländischer Versicherungsverlauf NICHT aus. Solche Zeiten müssen vom ausländischen Rententräger bestätigt werden. Daher macht die Antragstellung im Wohnsitzland schon Sinn, da die Rentenversicherung Schweiz dann gleich die Bestätigung der dortigen Versicherungszeiten im internationalen Datenaustausch nach Deutschland weitergeben kann.

Experten-Antwortam 08.08.2019 | 08:57

Hallo von Vater,

jetzt zu Ihrer Frage.

Wenn Sie einen Rentenantrag im Wohnsitzland (Schweiz) gestellt haben, welcher sich auf beide Länder bezieht, also Rentenbegehren aus der Schweiz und aus Deutschland, dann werden wir (Deutschland) keine Ermittlungen zu den letzten 3 Monaten beim ausländischen Arbeitgeber anstellen. Diese Zeiten werden im internationalen Datenaustausch über die Rentenversicherung Schweiz nach Deutschland kommuniziert.

HINWEIS:

Sie haben angegeben, dass sie etwas über den Rentenbeginn hinaus beschäftigt sein werden. Bitte bedenken Sie, dass eine Deutsche Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch Hinzuverdienstgrenzen kennt. Als Hinzuverdienst bei der deutschen Rente zählen auch ausländische (also die in der Schweiz erzielten) Einkünfte

Experten-Antwortam 08.08.2019 | 13:43

@Schade - Danke für die Unterstützung und die Ergänzungen.

@von Vater - wenn Hinzuverdienst angegeben (da gehe ich eigentlich von aus) und Grenzen eingehalten, dann für Rente aus Deutschland unproblematisch

26 Antworten

NUam 08.08.2019 | 07:38
Hallo warum machen Sie keinen Rentenantrag / Klärung des Rentenkontos in Deutschland. Ich verstehe nicht, warum Sie dies über die AHV in der Schweiz klären wollen. Wenn Versicherungszeiten in Deutschland vorliegen, geben Sie dort mit Arbeitszeugnissen etc. Unterlagen bei. Mit Sicherheit, kennt die Deutsche Rentenversicherung, nicht mal Ihre aktuelle Anschrift in der Schweiz. Sie selbst sollten aktiv werden, die AHV Schweiz, kennt doch Ihren Versichertenverlauf in Deutschland, vor 40 Jahren nicht. Verstehen kann ich Sie nicht Gruss
NUam 08.08.2019 | 07:49
Haben Sie den Versicherungsverlauf AHV Schweiz / 2.te Säule / 3.Säule in der Schweiz schon geklärt. So eine Kontenklärung dauert. Sie sollten der DRV schnellstens Unterlagen zustellen . Ausbildung / Schule / Berufliche Tätigkeiten. Etwas sehr naiv Ihre Aussage, Sie gehen im Dez. in Rente. Sie müssen endlich aktiv werden Gruss
Vateram 08.08.2019 | 08:27
Zitat von NU anzeigen
warum machen Sie keinen Rentenantrag / Klärung des Rentenkontos in Deutschland? Ich verstehe nicht, warum Sie dies über die AHV in der Schweiz klären wollen? --------------------------------------------------------- Mein deutsches Versicherungskonto ist vollständig geklärt (inclusive der bis zum Jahr 2017 in der Schweiz zurückgelegten Zeiten). Versicherungsverlauf und Rentenauskunft hat die DRV dieses Jahr erteilt. Meine Anschrift ist der DRV daher bekannt. Das Sozialversicherungsabkommen sieht vor, dass die Rente(n) im Wohnsitzstaat zu beantragen -in der Schweiz anzumelden- sind.
NUam 08.08.2019 | 08:37
Hallo, warum machen Sie, nicht direkt bei der DRV den Rentenantrag in Deutschland. So beschleunigen Sie den Ablauf. Legen Sie die geklärten Rentenverläufe der Schweiz und Deutschland als Kopie bei. Denken Sie daran, der Rentenbeginn in der Schweiz ist ein anderer wie in Deutschland. Gruss
Schadeam 08.08.2019 | 09:03
Dann ist doch alles in Ordnung, Sie kennen die Verfahren, etc. Die Kollegen der AHV wollen den Antrag ca. 6 Monate vorher, das haben Sie gemacht und gleichzeitig erklärt dass auch die Rente in D zum 01.12. beginnen soll. Prima, dann ist doch alles "in Butter" und die AHV hat die DRV (hoffentlich) inzwischen auch informiert. Für Ihren Verdienst in der Schweiz bis November interessiert sich bei der DRV im übrigen niemand, da ist bestenfalls wichtig dass Sie bis November dort Arbeitnehmer sind. Und das bekommt die DRV im von der AHV geliefert. Verdienste sind nur dann interessant wenn es ab Dezember um den zulässigen Zuverdienst (jährlich 6300 €) ginge.
Vateram 08.08.2019 | 08:52
Zitat von NU anzeigen
------------------ Der Rentenbeginn ist bei beiden Renten der 01.12.19. Mein 63. Lebensjahr vollende ich im November 2019 D = Altersrente für langjährig Versicherte CH = Vorbezug um 2 Jahre Die DRV braucht auch meine Versicherungszeiten aus der Schweiz, daher Antrag im Wohnsitzstaat, der -nach dem SV-Abkommen- auch als Antrag im jeweils anderen Vertragsstaat gilt.
Vateram 08.08.2019 | 09:03
--------- @Experte: Vielen Dank für die Klarstellung, dann habe ich bisher alles richtig gemacht. Mir geht es nur darum zu erfahren, ob ähnlich wie bei einem rein deutschen Rentenverfahren, die aktuell in der Schweiz ausgeübte Beschäftigungszeit 3 Monate im Voraus gemeldet werden darf bzw. die Angaben von der DRV angefordert werden. Das wären in meinem Fall die Monate September, Oktober und November, die ja bekanntlich noch in der Zukunft liegen.
NUam 09.08.2019 | 07:42
Hallo von Vater, nach 40 Jahren Arbeit in der Schweiz ? Sind Sie Schweizer Bürger ? Schreibt die DRV, den Bürgern, oder Arbeitnehmern der Schweiz vor, was Sie verdienen dürfen. Das kann doch nicht sein. Die Löhne in der Schweiz, liegen beim Mindeslohn um die 4.300.-- Sfr Monat. Irgend etwas läuft hier völlig aus dem Ruder Gruss
Jonnyam 09.08.2019 | 08:43
Zitat von NU anzeigen
@Schade - Danke für die Unterstützung und die Ergänzungen. @von Vater - wenn Hinzuverdienst angegeben (da gehe ich eigentlich von aus) und Grenzen eingehalten, dann für Rente aus Deutschland unproblematisch
Hallo von Vater, nach 40 Jahren Arbeit in der Schweiz ? Sind Sie Schweizer Bürger ? Schreibt die DRV, den Bürgern, oder Arbeitnehmern der Schweiz vor, was Sie verdienen dürfen. Das kann doch nicht sein. Die Löhne in der Schweiz, liegen beim Mindeslohn um die 4.300.-- Sfr Monat. Irgend etwas läuft hier völlig aus dem Ruder Gruss
Was kann nicht sein? Selbst mit ca 6500 Franken ist der Freibetrag von 6300 Euro doch nicht einmal überschritten. Und 40 Jahre in der Schweiz und noch einige in Deutschland ergibt doch auch die Wartezeit von 35 Jahren für langjährig Versicherte! Ist doch alles OK Gruß aus dem Berner Oberland
Schadeam 09.08.2019 | 08:51
hallo NU, m.E. läuft hier nur das aus dem Ruder, dass Sie (!) Dinge hineininterpretieren, die gar nicht gefragt sind. Woher wissen Sie dass der Vater 40 Jahre in CH gearbeitet hat? Die angesprochenen 40 Jahre können doch auch ganz anders zw. D und CH verteilt sein, oder? Wie kommen Sie zu der Behauptung D verbiete jemand in CH gut zu verdienen? Das ist m.E. reine Polemik! Denn jeder darf in CH so viel verdienen wie er will, von mir aus gerne 20.000 sFr im Monat. Die einzige Einschränkung ist die dass er dann in D möglicherweise erst mit Regelalter (65+) einen Rentenanspruch verwirklichen kann. PS: wenn der Kunde wirklich 40 Jahre in CH gearbeitet hat, ist Ihre "Erregung" überhaupt nicht verständlich, denn dann liegt die deutsche Rente im Vergleich zur AHV Rente und zur Pensionkassenzahlung (analog Betriebsrente) im "Peanutsbereich", weil einer der 40 Jahre in CH gearbeitet hat von dort auf jeden Fall einen höheren 6 stelligen Betrag zu erwarten hätte. Schönes WE
Schadeam 09.08.2019 | 09:43
Pensionskassenleistung insgesamt, die man sich auf einmal und natürlich auch in monatlichen Raten auszahlen lassen kann. LG
NUam 09.08.2019 | 16:04
Hallo Schade, wenn jemand in der Schweiz arbeitet und die DRV schreibt Ihm indirekt vor, was er verdienen darf, können Sie das eigentlich nachvollziehen. Ich denke er wohnt in der Schweiz, er arbeitet in der Schweiz. Das ist doch starker Tobak Gruß
Schadeam 09.08.2019 | 16:51
Sehr geehrter NU, solange dieser Mensch keine deutsche Rente bekommt oder sobald er die Regelaltersgrenze überschritten hat, darf er doch verdienen was er will. Die Einschränkungen des Verdienstes für Rentner gibt es nun mal und brauchen wahrlich nicht hier im Forum diskutiert werden - die Gesetze werden woanders gemacht. Diese Einschränkungen gibt es für alle Rentner und auch für die in CH lebenden Menschen gibt es keine Sonderbehandlung
NUam 09.08.2019 | 17:43
Hallo Herr Schade, sehr geehrter Herr Schade, wenn jemand in der Schweiz arbeitet und er geht in Rente, Pension, dann gelten Schweizer Gesetze und Regeln. Das will ich damit ausdrücken. Gruß
Jonnyam 09.08.2019 | 18:26
Für die Rente aus der Schweiz schon, wobei dort der Hinzuverdienst keine Rolle spielt. Für die deutsche Rente gelten deutsche Gesetze. Lassen Sie es sich gesagt sein, von jemandem, der in der Schweiz wohnt.
NUam 09.08.2019 | 19:32
Sehr geehrter Herr Jonny, der Ton macht die Musik " lassen Sie es sich gesagt sein " ziemlich forsch. ? Eingebürgert? Es gibt viele Kantone den " grossen " der offenbar für einen in der Schweiz arbeiteten Bürger? vorschreibt, was er als Hinzuverdienst nach der Rente hinzuverdienen? darf. Sie wissen schon ? dass die Bevormundung durch den grossen Kanton, in den vielen kleineren Kantonen, sehr schlecht ankommt ! Mehr als schlecht. Nochmals zum verstehen, er hat seinen Rentenantrag in der Schweiz wohl mit Wohnsitz Schweiz aufgegeben. Es ist Arroganz ? Ihm den Hinzuverdienst vorzuschreiben. Gruss
Schadeam 09.08.2019 | 19:43
Lieber NU, Sie dürfen das letztlich sehen wie Sie wollen und anderen Arroganz unterstellen. Frage mich aber gerade ob es nicht auch ziemlich arrogant rüberkommt zu sagen "ich lebe in der Schweiz und da gehen mir deutsche Rechtsvorschriften am Arsc. vorbei". Da Sie aber ziemlich beratungsresistent scheinen ist dies mein letztes Schreiben in dieser Angelegenheit, Sie vom Holzweg wegzuholen ist nicht meine Mission - und schon gar nicht am Freitagabend
NUam 09.08.2019 | 23:37
Sehr geehrter Herr Jonny, beratungsresistent?, der Bürger lebt in der Schweiz nach Schweizer Regeln und Gesetzen. Basta Sie leben wohl als pensionierter Beamter in der Schweiz, dies mit 1 Pension, nicht Rente. So verhalten Sie sich auch. Doppelbürger wechseln sehr schnell in diesen "Obrigkeitsmodus . Genau das ist es, was Schweizer von der EU ( wohl zu Recht ) so fürchten. ( Begreifen werden Sie dies nicht. ) Das kratzt an Ihrem Nimbus Schweizer Gesetze und Regeln sind wohl anders ? Das ist gut so. Wären Sie geborener Schweizer, würden Sie anders denken und handeln. Gruss
Jonnyam 09.08.2019 | 21:45
Zitat von NU anzeigen
Lieber NU. Wer eine Rente aus D haben will, bekommt diese nach den deutschen Gesetzen. Der "große" Kanton schreibt das nicht nur für Deutschland sonder für die ganze Welt vor, also auch für die kleinen Kantone. Diese werden nicht behandelt als jemand der in Lappland wohnt und Schwedekronen hinzuverdient. Umgekehrt kann jemand in Deutschland nach den AHV-Gesetzen auch eine vorgezogene AHV beanspruchen, bei der ein Hinzuverienst belanglos ist. LG Jonny (Doppelbürger!)
NUam 10.08.2019 | 07:04
Hallo Sturkopp, " am Deutschen Wesen, wird die Welt nicht genesen. Also bekommt er, eine Rentenminderung in Deutschland, wenn er über die Hinzuverdienstgrenze welche die die DRV in Burkina Faso im in der Schweiz vorschreibt. Gruss LOL
NUam 10.08.2019 | 11:12
Hallo, nehmen wir an, er züchtet Hühner in Lappland und um einer deutschen Rentenkürzung zu entgehen, darf er in Lappland nur noch 5 Hühner verkaufen. Sturkopp, der Mann arbeitet in der Schweiz nicht in Berlin. Nach den Gesetzen bekommt er seine Schweizer Rente. Geht er mit 63 in Rente, kürzt Ihm die DRV seine Rente um mehr als 7,4 %. Ihr Vergleich mit Polen ist völlig falsch. Die DRV zählt sogar die Hühner von einem vermutlich Schweizer Arbeitnehmer. Lächerliches Gehabe, einer wildgewordenen Verwaltung Gruß. / letzter Beitrag
sturkoppam 10.08.2019 | 10:58
NU is aber gut. Es wird nur der Anteil der Deutschen Rente gekürzt und das auch nur bis zum erreichen der Regelaltersrente. Das sind die , an die Auszahlung geknüpften Bedingungen für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Vorzeitigen Rente. Ein Beispiel: Nach deiner Logik müssten alle Frauen mit 60ig Jahren nach Polen auswandern und dort die Rente der DRV beantragen. (Rentenalter für Frauen in Polen 60ig J.) Denken sie mal drüber nach, sie schaffen das.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026