Altersrente oder Arbeitslosengeld nach EM-Rente
Hallo Ihr netten Mitmenschen,ich bin im Januar 1950 geboren und männlich. Versicherungsverlauf seit 1965 bis heute lückenlos.
Am 1.1.2004 war ich arbeitslos und habe damit das Recht auf Rente mit 60 Jahren erhalten, da die
Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung erfüllt waren.
Der Abschlag würde 18% bzw. für „Schwerbehinderte“ 10,8% betragen oder ab 1.2.2013 ohne.
Ab dem 1.7.2007 beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 31. August 2009
(ist 2 Jahre und ein Monat) mit dem üblichen Abschlag von 10,8%.
Ab Mitte Juli 2007 wurde mein Grad der Behinderung von 30% auf 50% geändert.
Würde ich ganz normal von der EM-Rente in die Altersrente wechseln bleibt der Abschlag natürlich
auch weiterhin erhalten.
Meine Frage lautet: Was passiert, wenn die EM-Rente nicht verlängert oder von mir freiwillig
nicht mehr in Anspruch genommen wird?
Vor der EM-Rente war ich ab 1.8.2005 arbeitslos, dann arbeitsunfähig und anschließend Reha.
Die Stammfrist für die Vierjahresfrist ist der 2.8.2009 – Restanspruch auf Arbeitslosengeld
noch 190 Kalendertage. Das Arbeitslosengeld war 400,00 Euro höher als meine jetzige EM-Rente.
Wenn die Verlängerung der EM-Rente abgelehnt wird, wäre es dann für mich vorteilhafter die
EM-Rente bereits einen Monat früher zu beenden, um wieder mein höheres Arbeitslosengeld
(s. Stammfrist) zu erhalten?
Oder wäre es finanziell gesehen sinnvoller die EM-Rente freiwillig und vorzeitig vor dem 2.8.2009
zu beenden und bis zum 60. Geburtstag das Arbeitslosengeld (Restanspruch 190 Tage) zu beziehen
und dann ebenfalls mit 10,8% Abschlag (GdB 50%) in die Altersrente zu gehen?
Mir ist bekannt, daß auch während dem Bezug der EM-Rente Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
bezahlt werden und damit ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Fortfall der EM-Rente
entsteht.
Damit stellt sich automatisch die Frage, ist es nicht weiter vorteilhafter, wenn schon arbeitslos dann
auch gleich den vollen Zeitraum dafür auszuschöpfen und damit den Abschlag je Monat um 0,3%
zu verringern?
Wie würden sich die für meine EM-Rente festgelegten Entgeltpunkte verändern?
Im Kontext sehe ich hier einen umfangreichen Beratungsbedarf und freue mich schon jetzt auf Ihre
Antworten und sage schon jetzt ganz herzlichen Dank.