Altersrente oder Arbeitslosengeld nach EM-Rente

von
Twinstar

Altersrente oder Arbeitslosengeld nach EM-Rente

Hallo Ihr netten Mitmenschen,ich bin im Januar 1950 geboren und männlich. Versicherungsverlauf seit 1965 bis heute lückenlos.
Am 1.1.2004 war ich arbeitslos und habe damit das Recht auf Rente mit 60 Jahren erhalten, da die
Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung erfüllt waren.
Der Abschlag würde 18% bzw. für „Schwerbehinderte“ 10,8% betragen oder ab 1.2.2013 ohne.

Ab dem 1.7.2007 beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 31. August 2009
(ist 2 Jahre und ein Monat) mit dem üblichen Abschlag von 10,8%.
Ab Mitte Juli 2007 wurde mein Grad der Behinderung von 30% auf 50% geändert.
Würde ich ganz normal von der EM-Rente in die Altersrente wechseln bleibt der Abschlag natürlich
auch weiterhin erhalten.

Meine Frage lautet: Was passiert, wenn die EM-Rente nicht verlängert oder von mir freiwillig
nicht mehr in Anspruch genommen wird?
Vor der EM-Rente war ich ab 1.8.2005 arbeitslos, dann arbeitsunfähig und anschließend Reha.

Die Stammfrist für die Vierjahresfrist ist der 2.8.2009 – Restanspruch auf Arbeitslosengeld
noch 190 Kalendertage. Das Arbeitslosengeld war 400,00 Euro höher als meine jetzige EM-Rente.

Wenn die Verlängerung der EM-Rente abgelehnt wird, wäre es dann für mich vorteilhafter die
EM-Rente bereits einen Monat früher zu beenden, um wieder mein höheres Arbeitslosengeld
(s. Stammfrist) zu erhalten?
Oder wäre es finanziell gesehen sinnvoller die EM-Rente freiwillig und vorzeitig vor dem 2.8.2009
zu beenden und bis zum 60. Geburtstag das Arbeitslosengeld (Restanspruch 190 Tage) zu beziehen
und dann ebenfalls mit 10,8% Abschlag (GdB 50%) in die Altersrente zu gehen?
Mir ist bekannt, daß auch während dem Bezug der EM-Rente Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
bezahlt werden und damit ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Fortfall der EM-Rente
entsteht.
Damit stellt sich automatisch die Frage, ist es nicht weiter vorteilhafter, wenn schon arbeitslos dann
auch gleich den vollen Zeitraum dafür auszuschöpfen und damit den Abschlag je Monat um 0,3%
zu verringern?
Wie würden sich die für meine EM-Rente festgelegten Entgeltpunkte verändern?

Im Kontext sehe ich hier einen umfangreichen Beratungsbedarf und freue mich schon jetzt auf Ihre
Antworten und sage schon jetzt ganz herzlichen Dank.

Experten-Antwort

Hallo Twinstar,

wie Sie bereits richtig festgestellt haben, besteht bei Ihrer komplexen Fragestellung umfangreicher
B e r a t u n g s bedarf. Dies kann ein Forum dieser Art leider nicht leisten. Insoweit haben Sie bitte Verständnis, wenn ich Sie auf die Möglichkeit der individuellen Beratung durch einen Auskunfts- und Beratungsdienst Ihres Rentenversicherungsträgers verweise.

Zu zwei Punkten möchte ich Ihnen aber ein paar Hinweise geben, die Sie bei Ihren Erwägungen mit berücksichtigen sollten:

1.) Die EM-Rente freiwillig vorzeitig abzugeben, sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld zu beziehen ist nicht so einfach, wie es klingt. Die Arbeitsagentur wird umfangreiche Forderungen an Sie stellen. Nicht nur, dass Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müssen und damit auch körperlich in der Lage sein müssen, eine Beschäftigung aufzunehmen - Sie müssen auch umfangreiche Eigenbemühungen zur Beschaffung eines neuen Jobs nachweisen...

2.) Der Abschlag in Höhe von 10,8% auf die in der Erwerbsminderungsrente enthaltenen Entgeltpunkte lässt sich zukünftig nicht mehr vermindern. Lediglich für Entgeltpunkte, die noch nicht in der Erwerbsminderungsrente enthalten waren, richten sich die Abschläge einzig nach dem Rentenbeginn der Altersrente. Die Minderung der Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente bleibt hingegen (mindestens) erhalten.

von
Heinerich

zu 2.: Außnahme

Wen Sie in der Zeit des Verminderungszeitraum (vermutlich die Zeit vom 60. bis 63 Lebensjahr) keine Rente beziehen, kann die Minderung wieder Rückgängig gemacht werden.
Beziehen Sie nur in einem Teilzeitraum die Rente würde die Minderung bei der folgenden Rente teilweise rückgängig gemacht werden.

Die Frage ist nur, ob Sie es wirklich schaffen wieder so fit zu werden, um auf dem Arbeitmarkt zu bestehen bzw. bestehen zu können.

von
Corletto

Sie machen einen Denkfehler insofern, das Ihr 4 Jahresanspruchszeitraum ALG I - wie Sie selber schreiben - ja am 2.8.09 erlischt !

Das heisst die 190 Tage ( REST)anspruch ALG I den Sie noch von vor der Rente haben , ist dann ja ab diesem Tage definitiv erloschen und kann danach nicht mehr genommen werden.

Eine eigenständige - vorzeitige -Beendigung der EM-Rente - mit dem Zweck diese 190 Tage noch zu bekommen - wird NICHT funktionieren.

Hier würde die Agentur für Arbeit mit Sicherheit nicht mitspielen, da EM-Rente vor ALG I geht und diese nicht so einfach von ihnen beendet werden kann.

Selbst wenn dies rein theoretisch möglich wäre ( was es aber mit großer Wahrscheinlich nicht ist ! ) , würde es Ihnen nicht viel nutzen , denn die 190 ( also ca. 6 Monate ) müssten BIS zum Verfallstag also dem 2.8.09 verbraucht sein.

Das heisst eigentlich müssten Sie dann bereits jetzt per 1.2.09 den Restanspruch ALG I antreten , um ihn überhaupt bis 2.8. noch komplett nehmen zu können.

Also den Restanspruch ALG I
sollten Sie bereits jetzt schon abschreiben, weil Sie ihn eben nicht mehr nehmen können.

Da aber während des Bezuges einer befristeten EM-Rente seitens der Rentenversicherung pauschale Beiträge zur Arbeistlosenversicherung ( wohl seit 2003 ) abgeführt werden, hätten Sie einen NEUEN ALG I Anspruch dadurch erworben.

Für welchen Zeitraum allerdings kann ich ihnen nicht sagen.

Hier sollten Sie sich event. bei der Agentur für Arbeit mal direkt mal erkundigen.

Im übrigen glaube ich kaum, das Ihnen die Verlängerung der EM-Rente ( in ihrem Alter )abgelehnt wird, sodass sich die ALG I Problematik bei Ihnen gar nicht ergeben wird.

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