Hallo Lumpi,
diese Frage kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend beantworten. Zunächst aber soviel:
Prinzipiell kann ich den Ausführungen von „Matze72“ zustimmen. Neben der Frage ob sich die von Ihnen angestrebte Konstellation (vorläufiger Verzicht auf die Altersrente und Inanspruchnahme der teilweisen EM-Rente bis 30.11.2016) finanziell rechnet - Sie müssten in dieser Zeit ja auch mit einer deutlich geringeren Rente zurecht kommen und die bisher erhaltene Altersrente zum Teil zurück zahlen - steht auch die Frage im Raum, ob dies verfahrensrechtlich überhaupt möglich ist (darauf zielt m. E. auch die Frage von „Matze72“ zur Vorschusszahlung der Altersrente ab). Denn soweit die Altersrente bereits bestandskräftig bewilligt wurde, könnten Sie jetzt nicht mehr auf sie verzichten um auf die teilweise EM-Rente „zurückzuwechseln“. Es wäre also prinzipiell notwendig, dass das Verfahren zur Bewilligung der Altersrente noch in irgendeiner Form „offen“ wäre.
Sie sollten sich deshalb vor einer Entscheidung zur teilweisen EM-Rente nochmals in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu all diesen Fragen individuell beraten lassen. Und keine Angst - man wird Ihnen dort unvoreingenommen weiterhelfen, auch wenn Sie ein Klageverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betreiben.