Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente oder BU-Rente?

von Lumpi29.09.2014 | 15:28
1646 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, mir (* April 1953) wurde ab dem 1.12.2013 eine Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlägen für 36 Monate bewilligt. Wegen einer Erwerbsminderungsrente läuft noch ein Klageverfahren, in dem die Rentenversicherung jetzt anbietet, eine Teil-EU-Rente bei BU ab dem 12.8.2010 auf Dauer zu zahlen. Kann ich jetzt diese Teil-Rente in Anspruch nehmen und dann ab 1.12.2016 die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge oder nur noch für die Zeit zwischen dem 12.08.2010 - November 2013 die BU-Rente, bin ich also an die Rente mit Abschlägen bereits gebunden? Und würde durch die Inanspruchnahme der BU-Rente meine bereits bewilligte Altersrente sich der Höhe nach noch verändern? Ich bin echt ratlos, ob ich die BU-Rente annehmen kann und welche Folgen dies hat. Vielen Dank Lumpi

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lumpi,

diese Frage kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend beantworten. Zunächst aber soviel:

Prinzipiell kann ich den Ausführungen von „Matze72“ zustimmen. Neben der Frage ob sich die von Ihnen angestrebte Konstellation (vorläufiger Verzicht auf die Altersrente und Inanspruchnahme der teilweisen EM-Rente bis 30.11.2016) finanziell rechnet - Sie müssten in dieser Zeit ja auch mit einer deutlich geringeren Rente zurecht kommen und die bisher erhaltene Altersrente zum Teil zurück zahlen - steht auch die Frage im Raum, ob dies verfahrensrechtlich überhaupt möglich ist (darauf zielt m. E. auch die Frage von „Matze72“ zur Vorschusszahlung der Altersrente ab). Denn soweit die Altersrente bereits bestandskräftig bewilligt wurde, könnten Sie jetzt nicht mehr auf sie verzichten um auf die teilweise EM-Rente „zurückzuwechseln“. Es wäre also prinzipiell notwendig, dass das Verfahren zur Bewilligung der Altersrente noch in irgendeiner Form „offen“ wäre.

Sie sollten sich deshalb vor einer Entscheidung zur teilweisen EM-Rente nochmals in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu all diesen Fragen individuell beraten lassen. Und keine Angst - man wird Ihnen dort unvoreingenommen weiterhelfen, auch wenn Sie ein Klageverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betreiben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lumpi,

seit einigen Jahren gibt es ein sog. „gemeinsames Auskunfts- und Beratungsstellennetz“ der Rentenversicherungsträger. Sie müssen also nicht zwingend eine Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufsuchen, sondern können auch eine Beratungsstelle eines anderen Rentenversicherungsträgers nutzen. Welche die nächste in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie in der Beratungsstellen-Suche auf dieser Seite.

Sollte sich wirklich gar keine Möglichkeit zur persönlichen Beratung bieten, können Sie dieses Problem aber auch bei nächster Gelegenheit (Termin) bei Gericht oder auch schriftlich oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger thematisieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Matze72am 29.09.2014 | 16:21
Hallo Lumpi, vorweg erstmal zur Klarstellung, dass Berufsunfähigkeitsrenten ("BU-Rente") und Erwerbsunfähigkeitsrente ("EU-Rente"). seit 2001 nicht mehr als Erstbescheid festgestellt werden können. Gemeint ist wohl eine "teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit" (nach § 240 SGB VI). Folgendes Konstellation sollte bewusst sein: Die "teilw. EM-Rente bei BU" hat nur einen Rentenartfaktor (RAF) von 0,5 , die der Altersrente von 1,0. Das heißt, dass - Pi mal Daumen - die teilweise EM-Rente vom Zahlbetrag her auch nur halb zu hoch ist wie die Altersrente. Warum denn die Teilweise EM-Rente vom 01.12.2013 bis 30.11.2016 beziehen, wenn man auch eine Altersrente bekommen kann? Des Weiteren ist die Frage mit einen "ja" zu beantworten. Ja, der Teil der Rente, der bereits früher Grundlage einer Rente war, behält den Zugangsfaktor (Abschlag) bei einer späteren Berechnung bei (bei nahtlosem Rentenbezug). Das heißt der Abschlag der halben Rente bleibt. Die andere "Hälfte" erhält einen neuen Zugangsfaktor. Im Übrigen: Ist die Altersrente für Schwerbehinderte als Vorschussbescheid bewilligt worden?
Lumpiam 30.09.2014 | 10:44
Vielen Dank für Ihre Antworten. Leider ist die nächste Beratungsstelle über 100 km entfernt, so daß ich dort nur schlecht hinkommen kann. Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen und schonmal einen schönen Feiertag!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026