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Experten-Antwort

Altersrente oder EM-Rente ?

von Hanne07.07.2011 | 15:07
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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59 Jahre, 50% behindert und derzeit bis Mitte nåchsten Jahres eine befristete Erwerbsminderungsrente. Diese ja mit 10,8% Abschlägen. Sollte diese EM-Rente verlängert werden, bis ich 63 bin, kann ich ja auf Grund der 50% Beh. dann in Altersrente gehen. Dies auf Grund der Behinderung dann ohne Abschläge. Gehe ich mit 63 " nahtlos" von der EM-Rente in diese Altersrente für Schwerbehinderte - bleibt es dann trotzdem bei diesen 10,8 % Abzügen? Heisst das theoretisch: Bekäme ich direkt vor der Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 63 eine EM-Rente mit entsprechenden Abzügen, müsste ich diese Abzüge bis zum bitteren Ende in kauf nehmen. Gehe ich aber in die Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 63 , ohne direkt vorher EM-Rente bezogen zu haben, hätte ich eine Altersrente ohne Abzüge!? Bei einer voraussehbaren weiteren Erwerbsminderung könnte ich also genauso gut schon mit 60 die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen - und hätte die gleichen Abzüge wie bei der EM-Rente?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanne,

Ihre Schlussfolgerung ist korrekt.

Wird unmittelbar vor einer Altersrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen, bleiben die Abschläge der EM-Rente regelmäßig erhalten. Insoweit ist den Ausführungen von KSC zuzustimmen.

Ein Verringerung der Abschläge ist nur dann möglich, wenn entweder die Altersrente vor dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge bezogen werden kann (nur möglich, wenn Versicherte vor 17.11.1950 geboren und am 16.11.2000 bereits EU, BU oder schwerbehindert waren) oder die EM-Rente zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr nicht bezogen wird und auch die Altersrente nicht.

Die erste Möglichkeit scheidet aufgrund Ihres Alters aus. Hinsichtlich der Frage, inwieweit zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr (eventuell auch nur in einem Teilzeitraum) keine EM-Rente und auch keine Altersrente bezogen wird, hängt von einem Rentenantrag und ggf. auch von der Erfüllung der Voraussetzungen (Vorliegen der Erwerbsminderung) ab.

Wird die Rente (sowohl EM-Rente als auch Altersrente) in diesem Zeitraum nicht bezogen, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat des Nichtbezuges um 0,3 % (dies ist eine Verringerung des Abschlages um 0,3% je Monat). Wird also über den gesamten Zeitraum zwischen 60 und 63 keine der beiden Renten bezogen, ergibt sich für die Altersrente für Schwerbehinderung kein Abschlag, ansonsten ein anteiliger Abschlag.

Zum gleichen Ergebnis kommt man, wenn die Rente wegen Hinzuverdienst voll ruht. Ruht sie nur zu einem Teil (entgeltpunktmäßig) werden nur für den ruhenden Teil der Entgeltpunkte die Abschläge vermindert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

sh. Thread vom 10.7.

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6 Antworten

KSCam 07.07.2011 | 19:22
Grundsätzlich sehen Sie das richtig: wenn die EM Rente in die Altersrente übergeht bleiben die Abschläge erhalten - völlig egal ob mit 60 oder erst mit 63. Betragsmäßig kann die AR nicht niedriger sein, höher wird sie aber i.d.R. auch nicht. Anders war das bei Menschen, die vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert waren - zu diesem Personenkreis gehören Sie aber wegen Ihres Alters nicht.....
Tom Sawyeram 07.07.2011 | 20:01
"Gehe ich aber in die Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 63 (bzw. auch mit 60) , ohne direkt vorher EM-Rente bezogen zu haben, hätte ich eine Altersrente ohne Abzüge!?" Da stellt sich für mich unwillkürlich die Frage, wieviel Zeit mjt zwischen EM-Rente und Altersrente liegen, damit die Altersrente ohne Abzüge gewährt wird. Läßt sich das in Monaten festmachen? Im Extremfalle könnte ich ja auf die EM-Rente für einen Monat verzichten, um danach eine abschlagsfreie Altersrente zu bekommen.
hanneam 08.07.2011 | 14:27
Zum Verständniss: Angenommen, die EM-Rente wird weiter bewilligt ( ab Mitte nächsten Jahres - ich bin dann ja über 60 J. alt), könnte ich mit genau den selben Abzügen ab dann ja quasi wählen zwischen EM- und Altersrente, da die Höhe dann gleich sein wird mit den 50% Behinderung? Bin ich nächstes in einem besseren gesundheitlichen Zustand und die Rente wird nicht weiter bewilligt, kann ich ebenfalls ab nächstes Jahr die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen , hätte dann ja den Betrag, den ich jetzt mit der EM-Rente habe - mit den 10,8% Abzügen? Oder ich warte in diesem Fall mit der Altersrente bis ich 63 bin und bekomme sie dann ohne Abzüge? Zum weiteren Verständniss : Wie soll man verstehen, dass bei einem Bezug einer EM-Rente zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr - auch wenn diese VOR dem 63.J. endet - die darauffolgende Altersrente mit 63 ebenfalls nur mit den Abzügen gezahlt wird? Das ist mir nicht ganz klar geworden: Ist das dann Ermessenssache - muss die EM-Rente ab einer bestimmten Zeit in diesen 3 J. zwischen 60 und 63 " enden", damit die Altersrente voll bezahlt wird? Oder wird sie das nicht , sobald EM-Rente auch nur einen Tag über das 60.Lebensjahr gezahlt wurde? Wenn z.B. EM-Rente bis 62 J. bezahlt wurde, dann bis 63 nicht mehr - gibt es die Abzüge trotzdem? Wird sie bis 61 bezahlt, gibt es mit 63 die volle Altersrente f.Schwerbeh.??!! Theoretisch, vielleicht konstruiert, aber wer weiss schon wies kommt!
Hanneam 09.07.2011 | 11:48
Habe mir den Beittag des Experten noch einmal durchgelesen. Vielleicht versteh ich das jetzt richtig: Für jeden Monat, in dem ich nach dem 60.Lebensjahr eine volle EM-Rente beziehe , werden mir bei einer möglichen Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 63 Jahren 0,3 % abgezogen?!
KSCam 10.07.2011 | 13:35
die meisten der theoretisch konstruierten Fallgestaltungen gehen doch an der Realität vorbei. und die heißt: Derjenige der bis 60 und länger volle EM bezieht, wird meist nicht "schlagartig" wieder so gesund, dass er arbeiten kann und deshalb keinen Verlängerungsantrag mehr stellt. Um Ihre Abschläge zu reduzieren müssten Sie - statt EM Rente zu bekommen - eine Zeit lang keine Rente mehr bekommen und später in Altersrente gehen. Solche Fälle habe ich im wirklichen Leben in den letzten 10 Jahren nicht erlebt.....
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