Bei der Altersrente können Sie den Rentenbeginn selbst bestimmen, je länger Sie warten (in Richtung 63. LJ), je höher wird die Rente, und die Kürzung wird geringer. Bei der EM-RT entscheidet der med. Dienst der DRV, und ob es überhaupt eine EM-RT wird weiß keiner. Bei der Berechnung ist nur für die Gesamtleistungsbewertung ein Unterschied. Bei der EM-RT spielt der Leistungsfall und bei der Altersrente das Alter die Grundlage. Aber zur konkreten Berechnung raten wir eine Beratungsstelle aufzusuchen.