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Experten-Antwort

Altersrente oder Erwerbsminderungsrente

von Michaela Grad18.10.2011 | 08:24
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6 Antworten

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Hallo, ich bin am 04.06.1951 geboren und habe einen Schwerbehindertenausweis sowie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Ist die Altersrente genauso hoch wie die Erwerbsminderungsrente oder gibt es da einen Unterschied?

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Altersrente können Sie den Rentenbeginn selbst bestimmen, je länger Sie warten (in Richtung 63. LJ), je höher wird die Rente, und die Kürzung wird geringer. Bei der EM-RT entscheidet der med. Dienst der DRV, und ob es überhaupt eine EM-RT wird weiß keiner. Bei der Berechnung ist nur für die Gesamtleistungsbewertung ein Unterschied. Bei der EM-RT spielt der Leistungsfall und bei der Altersrente das Alter die Grundlage. Aber zur konkreten Berechnung raten wir eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Jede Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kann eine fiktive Hochrechnung machen. Wenn sie es nicht machen???

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Die Berechnung ist sehr umfangreich, deswegen der Verweis auf eine A/B-Stelle. Aber kurz:

Der Wert für die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten wird durch die Gesamtleistungsbewertung errechnet. Der Gesamtleistungszeitraum ist die maßgebliche Größe. Bei der EM-RT ist die Grenze der Leistungsfall, bei der Altersrente der Monat vor Rentenbeginn, also länger. Durch einen längeren Zeitraum erhält ein Quotient einen geringeren Wert. D.h.: Diese Zeiten erhalten weniger Entgeltpunkte.

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3 Antworten

oder soam 18.10.2011 | 08:37
Da bei Ihnen die Zurechnungszeit entfällt (Errechnung fiktiver Beitragszeiten bei EM vor dem 60.Lj.) dürfte die AR wegen Schwerbehinderung praktisch deckungsgleich mit der EM-Rente liegen (Abweichungen allenfalls hinter dem Komma). Bei der AR können Sie den Beginn der Rente (und damit den Abschlag) selbst bestimmen - nämlich jeden künftigen Monatsersten; bei einer EM-Rente muss der sog. Leistungsfall erst festgestellt werden (Schwerbeh.ausweis reicht hier ncht!) - in Abhängigkeit vom Leistungsfall, dem Tag der Antragstellung und der Bewilligung eine Dauer- oder Zeitrente kann der Beginn einer EM-Rente erheblich variieren. Für beide Rentenarten gilt aber: vor dem Antrag Netto-Vergleich aller in Betracht kommender Leistungen machen!
Michaela Gradam 18.10.2011 | 10:08
Und was ist bei der Gesamtleistungsbewertung anders?
Anitaam 18.10.2011 | 09:22
Zumindest bei mir hieß es aber in der Beratungsstelle der DRV, in der ich deswegen einen Termin machte: "Eine Berechnung können wir nur in Berlin anfordern, selbst berechnen können wir nicht". Das hätte ich auch selbst gekonnt, anstatt auf den Termin zu warten.
Deutsche Rentenversicherung
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