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Experten-Antwort

Altersrente oder Schwerbeh.-Rente

von Hannelore N.11.10.2017 | 11:05
339 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, habe meine Rentenauskunft gelesen. Bin 59 Sept. geb. hier steht, Rentenbeginn ohne Abschlag bei 45 Beitragsj. 1.12.2023, oder Rentenbeginn bei 35 Beitragsj.Schwerbeh. auch 1.12. 2023. Dazu eine Frage, ist es richtig das bei der Rente es bei Schwerbeh. keinen Vorteil mehr gibt. Das war doch vor ein paar Jahren noch anders, da wollten doch viele auf 50% kommen, um früher in Rente zu können. Auch die Schwerbeh. sind nicht mehr so naiv und wollen mit 10,8% Abschlag in Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannelore N.,

für das Geburtsjahr 1959 ist der Rentenbeginn ohne Abschlag bei beiden Renten mit 64 Jahren + 2 Monaten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

senf-dazuam 11.10.2017 | 12:04
Hallo Hannelore! Der Vorteil liegt darin, dass schwerbehinderte Menschen drei Jahre früher in Rente gehen können. Ob der vorzeitige Beginn den Abschlag wettmacht oder nicht, ist eine andere Sache, die jeder für sich entscheiden muss. Wenn die drei Jahre noch gut zu schaffen sind, und eine Lebeserwartung von > 20 Jahren erwartet wird, dann lieber die abschlagsfreie ...
Deutsche Rentenversicherung
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