Hallo Maja,
ich sehe es so wie Sie:
mit Jahrgang 1954 kann Ihr Bekannter die Altersrente wegen Schwerbehinderung mit Vertrauensschutz zwar bereits ab dem 60. Lebensjahr, aber dann nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen.
Mit Vertrauensschutz ist dies ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschlag möglich.