Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente Schweiz II

von Beate25.11.2018 | 17:39
552 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, da mein Mann in der Schweiz gearbeitet hat, bekommt er später dann eine Rente aus der Schweiz und eine Rente aus Deutschland. Wie wirken sich die Schweizer Zeiten auf die Rentenhöhe in Deutschland aus?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

Ihr Mann bekommt später im Alter zwei von einander unabhängige Renten. Jedes Land ermittelt die Höhe aus den eingezahlten Beiträgen seines Landes selbst.

Zum Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zählen die Zeiten im jeweils anderen Land mit; d.h., z.B. zum Erreichen von 35 Versicherungsjahren für die deutsche Rente mit 63 Jahren zählen die Versicherungszeiten aus den Schweiz mit, die Höhe er deutschen Rente errechnet sich aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit,

bei der Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit von 35 Jahren) für die Altersrente erfüllt werden, zählen bei deutschen Staatsangehörigen die entsprechenden schweizer Zeiten (immer noch) mit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Nochmal hallo Birgit,

auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit) für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gilt, dass bei deutschen Staatsangehörigen die entsprechenden schweizer Zeiten mitzählen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Moinam 25.11.2018 | 22:10
Schon heute sollte Ihr Mann in der Schweiz und in Deutschland eine Klärung seiner Versicherungszeiten beantragen. Wenn er in Deutschland wohnt an die Rentenkasse ( AHV Genf ) schreiben. Er bekommt eine Rente AHV aus der Schweiz und eine Rente aus Deutschland. Berechnet nach den Versicherungszeiten in den Ländern. Seine Gesamtversicherungszeit wird gesamt betrachtet. Mit Sicherheit, hat die AHV Schweiz oder die DRV Berlin keine Nachricht über seinen derzeitigen Wohnsitz. ?
Moinam 26.11.2018 | 16:39
Denken Sie daran, in vielen Schweizer Firmen, gibt es eine 2. Säule Betriebsrente und 3.te Säule Privatrente. Klären Sie dies unbedingt bei seinen Schweizer Arbeitgeber. Dies ist wichtig, viele Schweizer lassen dies einfach aus Unwissenheit verfallen !! Formlos einen Brief AHV Genf mit der Bitte um Kontenklärung, Schreiben Sie die Firmen in der Schweiz im Bezug auf die 2. te Säle ann Sprechen Sie mit Ihrem Mann
W*lfgangam 26.11.2018 | 20:57
Hallo Beate, können Einfluss auf den Durchschnittswert (rentenrechtlich: Gesamtleistungswert) aller Versicherungszeiten haben (Schließung von sonst Versicherungslücken), sofern damit zu bewertenden Zeiten vorliegen ...Lehrzeit, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Zurechnungszeit, und demzufolge auch einen erhöhten Witwenrentenanspruch. Aus den in der Rentenauskunft ermittelten Werten für die Innerstaatliche Berechnung ./. Zwischenstaatliche Berechnung (nun schweizer Zeiten für die Berechnung 'verwertet') ergeben sich die Unterschiede ...sind eher Cent-/max. einstellige EUR-Beträge. In Rentenauskünften ab 2018 sind diese speziellen Berechnungen nicht mehr dargestellt, können Sie aber auf Nachfrage erhalten. Gruß w. PS: Auf die 'Experten-Antwort' zur (Haupt-) einzigen Frage sage ich jetzt mal nichts - auch wenn die weiteren Hinweise durchaus interessant für die Fragestellerin sind ;-)
AHVam 27.11.2018 | 09:20
Zitat von Moin anzeigenausblenden
Kontenklärung, so wie bei der DRV, gibt es in der Schweiz nicht. Als erstes sollte man einen individuellen Kontoauszug der AHV anfordern, das geht online. Auf diesem werden dann sämtliche in der Schweiz zurückgelegten Zeiten zusammengefasst. Den Kontoauszug dann auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. fehlende Zeiten geltend machen: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/ahv-auswe…
Birgitam 15.11.2019 | 09:55
Hallo, ich habe gerade dieses Thema gefunden und hoffe es ist ok, dass ich auch wenn es schon älter ist, direkt hierzu antworte. Experte meinte, dass die Zeit in der Schweiz auf die Rente mit 63 in Deutschland angerechnet werden würde - meinem Mann wurde von einem Rentenberater leider gesagt, dass die Zeiten in der Schweiz nicht angerechnet werden, da maßgeblich ist, wie lange in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurde und deshalb fehlen ihm ein paar Monate. Gibt es hier neue Bestimmungen? Grüße
Feliam 15.11.2019 | 11:02
Siehe die Antwort des Experten! Wenn es um die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) geht, dann müssen die Versicherungszeiten in der Schweiz schon "Arbeits"zeiten sein.
Birgitam 15.11.2019 | 11:19
Hallo Feli, es waren Arbeitszeiten in der Schweiz. Und deshalb auch die Einzahlung in die Schweizer Rentenversicherung, diese Zeiten fehlen jetzt in der Deutschen Rentenversicherung um mit 63 in Rente zu gehen. Ich wollte deshalb nachfragen, ob es jetzt um die Arbeitszeiten gesamt Schweiz und Deutschland geht, oder um wie vom Rentenberater gesagt - Renteneinzahlungszeiten in die deutsche Rentenversicherung um früher in Rente zu gehen.
Feliam 15.11.2019 | 11:41
"Zum Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zählen die Zeiten im jeweils anderen Land mit; d.h., z.B. zum Erreichen von 35 Versicherungsjahren für die deutsche Rente mit 63 Jahren zählen die Versicherungszeiten aus den Schweiz mit,..."
senf-dazuam 15.11.2019 | 11:48
Zitat von Birgit anzeigenausblenden
Was sagt denn die letzte Rentenuskunft? Sind da die schweizerischen Zeiten (hinsichtlich der Monate) berücksichtigt? Alternativ können Sie auch die eServices der DRV nutzen, um in den Versicherungsverlauf Einblick zu nehmen. Falls die Zeiten nicht berücksichtigt sind, machen Sie eine Kontenklärung und geben die Zeiten an.
Seppam 15.11.2019 | 12:14
es gibt in der Schweiz für im Ausland lebende ehemalige Versicherte in Genf eine Kontaktadresse: www.ahv-iv.ch. oder ahv ausland Genf ein Forum " Hallo Schweiz " es nützt doch alles nichts, dort müssen Sie die Kontenklärung beantragen. Normalerweise jedoch, wenn Sie die DRV zur Klärung des Kontos angeschrieben haben, sollte die diese Versicherungszeiten in Genf anfordern. Geben Sie der DRV der AHV Schweiz über die Arbeitszeiten Unterlagen ?????????
KSCam 15.11.2019 | 13:16
Der "Rentenberater" der Ihrem Mann das so erzählt hat muss ja eine Flachpfeife sein. Kann man eigentlich gar nicht glauben so falsch wie er liegt. Oder hat Ihr Mann da vielleicht etwas durcheinandergebracht?
Birgitam 15.11.2019 | 14:23
Oje - danke für die Hinweise. Ich glaube ich habe jetzt etwas durcheinander gebracht. Hier geht es um Rente nach 35 Jahren. Ich meinte aber, es geht um die Rente langjährig Versicherter nach 45 Jahren - das geht wohl nur ohne die in der Schweiz eingezahlten Versicherungsjahre. Sorry...
Birgitam 15.11.2019 | 15:07
Danke!
W°lfgangam 15.11.2019 | 16:04
Ergänzend zur Begriffserläuterung: - die Altersrente mit 35 Jahren ab 63 ist die für (nur) langjährig Versicherte (mit Abschlägen) - die Altersrente mit 45 Jahren ab 63+ (ohne Abschläge) ist die für besonders langjährig Versicherte Bei beiden Rentenarten werden die schweizer Beschäftigungszeiten mitgezählt. Ggf. sind in seiner letzten Rentenauskunft die Zeiten in der Schweiz im Versicherungsverlauf zwar schon enthalten/anerkannt, aber trotzdem im vorderen Textteil der Rentenauskunft mit dem Hinweis versehen, dass EU- und 'vergleichbare' Zeiten bei den Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) noch nicht mitgezählt worden sind. <- auch ein selten dämlicher Hinweis/Einschränkung *), wenn die sowieso unverbindliche Rentenauskunft eh nur den Status Quo abbildet/würde es heute mitzählen können ...könnte ich mit den Auslandszeiten die erforderlichen Mindestversicherungszeiten/speziell die 45 Jahre, erreichen?! Insbesondere wenn sich daran das Ende der Beschäftigungszeit orientiert, von sich daran auch gekoppelten ATZ-Verträgen mal ganz abgesehen. So what, was kann ich denn aktuell mitzählen??? *) ...den Hinweis ich aus Gründen der Rechtssicherheit zwar durchaus akzeptabel finde, ABER, diese Einschränkung – was/welche Zeiten zählen beim späteren Rentenbeginn mal mit – gilt zuallererst auch für sämtliche Versicherungszeiten in D ...und da gab es ja schon Überraschungen (Ausbildungszeiten sag ich nur) ;-) Ich würde es begrüßen, wenn die DRV die Auslandszeiten unter Berücksichtigung der _aktuellen_ Rechtslage in die jeweils erforderlichen Mindestwartezeiten einbaut/mitrechnet/bei der Rentenauskunft + den Hinweis dementsprechend anpasst (mit/ohne Anrechnung)! ...erspart jedem Berater so ein bisschen Rumeierei - "ja könnte wohl sein, vielleicht aber auch nicht, wer weiß schon, wie die Welt/politische Lage/auch folgend rentenrechtlich zu bewerten ist!! ...morgen lässt sich die Schweiz freiwillig von RU eingliedern und was Rente anbelangt waren alle vorangegangenen Beratungen/Prognosen zu vermeintlichen Rentenansprüchen für den Bär'! :-) Und/oder ein ITexit folgt - würde dramatische Folgen für die digitale Welt haben" ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026