Hallo Beate,
Ihr Mann bekommt später im Alter zwei von einander unabhängige Renten. Jedes Land ermittelt die Höhe aus den eingezahlten Beiträgen seines Landes selbst.
Zum Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zählen die Zeiten im jeweils anderen Land mit; d.h., z.B. zum Erreichen von 35 Versicherungsjahren für die deutsche Rente mit 63 Jahren zählen die Versicherungszeiten aus den Schweiz mit, die Höhe er deutschen Rente errechnet sich aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland.