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Altersrente-Schwerbehindert

von josef13.09.2009 | 18:24
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7 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Bin 50% Schwerbehindert und könnte ohne Abschlag am 01.04.2013 und mit Abschlag von 10,8% am 01.04.2010 in Rente gehen. Meine Frage könnte ich auch mit weniger Abschlag erst 2011 oder 2012 in Rente gehen? und wie hoch wäre der Abschlag dann.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo michi,

aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs besteht für Sie leider kein Vertrauensschutz mehr.

Sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, können Sie mit Abschlag (10,8 %) frühestens nach Vollendung von 60 Jahren und 7 Monaten die Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen. Frühester Rentenbeginn ohne Abschlag wäre in diesem Fall 3 Jahre später, also nach Vollendung von 63 Jahren und 7 Monaten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo josef,

sobald Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung erfüllen, können Sie mit Abschlägen in diese Altersrente gehen.

Für jeden Monat, den Sie die Altersrente später in Anspruch nehmen, verringert sich der Abschlag um 0,3 %.

D.h., wenn Sie die Altersrente zum frühesten Zeitpunkt im Monat noch Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, haben Sie eine Rentenminderung i.H.v. 10,8 %. Gehen Sie erst 12 Monate später in die Altersrente so verringert sich der Abschlag auf 7,2 % usw.

Sie können Ihren Rentenbeginn somit jederzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres wählen. Es müssen jedoch bei dem gewählten Rentenbeginn immer die Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit und Vorliegen eines Grads der Behinderung von mindestens 50) erfüllt sein.

5 Antworten

Schiko.am 13.09.2009 | 20:00
Sehe ich es richtig, sind Sie am März 1950 geboren und könnten die Rente mit 60 bei 10,80 % Abschlag erhalten. Dieser Abschlag reduziert sich um 0,3% für jeden späteren Monat Ren- tenbeginn. Mit 61 Jahren 7,2 % Abschlag. Gehe davon aus, die 50% waren zum 16.11.2000 nicht anerkannt, sonst wäre ja schon mit 60 die Rente abschlagsfrei möglich. Mit freundlichen Grüßen.
michiam 14.09.2009 | 09:47
1953 geboren und 16.11.2000 als schwerbsbehindert anerkannt wann mit oder ohne Abschlag in Altersrente-Schwerbehinderte???
Frageam 14.09.2009 | 09:50
WARUM MACHEN SIE KEINEN NEUEN THREAD AUF?????????
michiam 14.09.2009 | 10:16
weil hier steht Altersrente - Schwerbehinderte!
Frageam 14.09.2009 | 10:46
Achsoo, das ist natürlich einleuchtend!!! hammer!!
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