Hallo michi,
aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs besteht für Sie leider kein Vertrauensschutz mehr.
Sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, können Sie mit Abschlag (10,8 %) frühestens nach Vollendung von 60 Jahren und 7 Monaten die Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen. Frühester Rentenbeginn ohne Abschlag wäre in diesem Fall 3 Jahre später, also nach Vollendung von 63 Jahren und 7 Monaten.