Hallo Gecko,
die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente kann auch durch die Rentenbezugszeit der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt werden. Hierfür bekommt Ihre Mutter auch eine Anrechnungszeit im Versicherungskonto anerkannt. Es ist aber in der Regel so, dass sich im Rahmen einer Umwandlung die Altersrente nicht erhöht.