Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente-Schwerbehindert

von Gecko20.05.2009 | 22:48
1082 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, bin auf der suche nach Informationen um meiner Mutter helfen zu können. Diese ist Juli 1948 geboren und bereits seit über 10 Jahren zu 80% Schwerbehindert. Seitdem erhält Sie auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Leider ist die Rente sehr niedrig, zwar hätte Sie Anspruch auf Sozielleistungen die aber widerrum mir wieder abgezogen werden würden. Jetzt, habe ich im Net bereits mehrfach gelesen das Sie evtl. die Chance auf die Altersrente hätte, jedoch verstehe ich den Passus 35 Jahre Wartezeit nicht. Da meine Mutter leider mehr im Krankenhaus als auf Arbeit war, weiß ich das Sie mit Sicherheit keine 35 Jahre eingezahlt hat. Werden Krankengeld-Zeiten auch berechnet? Ist es denn überhaupt sinnvoll aus der Erwerbsunfähigkeit in die Altersrente zu wechseln, d.h. ist die Altersrente Geldlich höher anzusehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gecko,

die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente kann auch durch die Rentenbezugszeit der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt werden. Hierfür bekommt Ihre Mutter auch eine Anrechnungszeit im Versicherungskonto anerkannt. Es ist aber in der Regel so, dass sich im Rahmen einer Umwandlung die Altersrente nicht erhöht.

2 Antworten

Schadeam 21.05.2009 | 09:48
Vergessen Sie es! Natürlich könnte die Rente nun Altersrente heißen, wenn die 35 Jahre vorlägen - aber dadurch ändert sich am Geld in aller Regel nichts. Klarheit haben Sie wenn Sie diese Frage ganz einfach schriftlich an die DRV unter der Versicherungsnummer der Mutter stellen: "kann sie Altersrente bekommen und wie hoch wäre die?" Alles klar?
PS Schadeam 21.05.2009 | 09:52
Sofern die Dame auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, könnte ein Grundsicherungsanspruch bestehen. Bei der Grundsicherung wird Einkommen der Kinder nur berücksichtigt, wenn dieses 100000 € pro Jahr übersteigt- falls Sie das übertreffen, sollten Sie kein Gedöhns machen, sondern die Mutter freiwllig unterstützen. Wg Grusi wenden Sie sich ans Rathaus.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026