Der Antwort von Jonas schließen wir uns an. Wir empfehlen Ihnen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen und dort Ihre Ansprüche auf andere Altersrenten prüfen zu lassen.
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Der Antwort von Jonas schließen wir uns an. Wir empfehlen Ihnen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen und dort Ihre Ansprüche auf andere Altersrenten prüfen zu lassen.
da aktuell keine Schwerbehinderung (z.Zt. 30%) vorläge. Das verstehe ich nicht mehr und bin für jegliche Hilfestellung dankbar.die Schwerbehinderung (mindestens 50%) muss (nur) bei Rentenbeginn vorliegen. Da Sie lediglich einen GdB von 30% haben, liegt die geforderte Schwerbehinderteneigenschaftg von einem GdB von mindestens 50% nicht vor. Ein Rentenanspruch besteht daher nicht.
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