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Experten-Antwort

Altersrente schwerbehinderte Menschen-Vertrauensschutz

von Juba25.03.2014 | 13:55
1523 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bin 1950 geboren und unterliege der Vertrauensschutzregelung, da ich am 16.11.2000 schwerbehindert war. Möchte die Alterrente jetzt (mit 64) in Anspruch nehmen, Vorgespräche mit Rentenvers. geführt, alles ok und jetzt bei Antragstellung heißt es aufeinmal, nein, geht nicht, da aktuell keine Schwerbehinderung (z.Zt. 30%) vorläge. Das verstehe ich nicht mehr und bin für jegliche Hilfestellung dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von Jonas schließen wir uns an. Wir empfehlen Ihnen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen und dort Ihre Ansprüche auf andere Altersrenten prüfen zu lassen.

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3 Antworten

50%am 25.03.2014 | 14:04
da aktuell keine Schwerbehinderung (z.Zt. 30%) vorläge. Das verstehe ich nicht mehr und bin für jegliche Hilfestellung dankbar.
die Schwerbehinderung (mindestens 50%) muss (nur) bei Rentenbeginn vorliegen. Da Sie lediglich einen GdB von 30% haben, liegt die geforderte Schwerbehinderteneigenschaftg von einem GdB von mindestens 50% nicht vor. Ein Rentenanspruch besteht daher nicht.
Jonasam 25.03.2014 | 14:03
Hallo! Ein Rentenanspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen GdB von mind. 50 haben. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Das vorliegen der Schwerbehinderung am 16.11.2000 ist für den Vertrauensschutz wichtig (In Ihrem Fall ist das aufgrund Ihres Alters aber auch eagl, da es dabei nur darum ging, dass man mit 60 statt mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen konnte. Sie sind bereits 64 und sind daher von dieser regelung nicht betroffen.). Entscheidend ist es aber, dass Sie zum Rentenbeginn einen GdB von 50 haben. Das ist bei Ihnen leider nicht der Fall. Sie müssen also entwedere einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen oder eine andere Altersrnete in Anspruch nehmen. MfG Jonas
Nilsam 25.03.2014 | 14:36
Für Ihren Jahrgang gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch noch bei Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Stellen Sie einen entsprechenden Rentenantrag, dann erfolgt die Prüfung durch die DRV.
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