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Altersrente Schwerbehinderung

von norgart26.09.2007 | 13:23
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5 Antworten

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Hallo! Wenn jemand bisher einen GdB von 50 hatte, das Versorgungsamt jedoch einen Bescheid über die Reduzierung auf 30 erteilt hat und hiergegen derzeit ein Widerspruch läuft - gilt dann für einen eventuellen Rentenantrag auf Altersrente der GdB von 50 zunächst weiter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Schwerbehinderteneigenschaft liegt vor bis zum Eintritt der Bindungswirkung eines die Anerkennung der Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides!

Solange also dieser Bescheid noch nicht bindend geworden ist, weil Sie ihn angefochten haben, und solange das Verfahren andauert, in dem man sich um den Grad der Behinderung streitet, ist man demnach schwerbehindert. Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist das Vorliegen von Schwerbehinderung bei Rentenbeginn. Fällt diese Eigenschaft am Tag danach weg, ist das unerheblich für den Rentenbezug.

4 Antworten

Ghostwriteram 26.09.2007 | 13:55
Hallo norgart, die typische Antwort auf Ihre Frage könnte lauten: Das kommt darauf an !! Nein, mal im Ernst. Aus Ihrem Beitrag läßt sich nicht entnehmen, ob die Herabstufung auf 30 % bereits vor, oder erst nach Rentenantragstellung erfolgt ist. Dies ist jedoch von entscheidender Bedeutung: a)Liegen die Anspruchsvoraussetzungen (50% Schwerbehinderung)bis zum Vormonat des Rentenbeginns tatsächlich vor, wird die Rente gewährt, sofern alle anderen Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllt sind. b)Liegen die Anspruchsvoraussetzungen dagegen nicht zum Vormonat des Rentenbeginns vor, hätten Sie zunächst Pech. Der Rentenversicherungsträger wird die Rente ablehnen und Ihnen ggf. den Hinweis geben, dass Sie einen erneuten Antrag stellen sollen, wenn Sie erreicht haben, dass erneut 50% Schwerbehinderung anerkannt wird. Ggf. entsteht sogar rückwirkend ein Anspruch, wenn rückwirkend 50 % anerkannt werden. Gruß Ghostwriter
norgartam 26.09.2007 | 14:18
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Der Rentenantrag ist noch nicht gestellt. Mein Einwand wäre nur: der Bescheid über den Gdb 30 ist doch noch gar nicht verbindlich, so lange der Widerspruch läuft, oder? Gilt dann nicht der alte Bescheid (mit 50) weiter? Letzte Woche ist der verlängerte Schwerbehindertenausweis zugeschickt worden, dieser lautet auch noch auf 50, nicht auf 30.
Schiko.,am 26.09.2007 | 14:28
Es müsste doch auf den jetzt zugegangen ausweis mit 50% auch das ablaufdatum wieder vermerkt sein. MfG.
norgartam 26.09.2007 | 14:37
Danke auch an die Experten. Das bestätigt meine Vermutung/Hoffnung.
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