Hallo A.H.,
grundsätzlich bleibt der Abschlag für die in der bisherigen Rente enthaltenen Entgeltpunkte bei der anschließenden Altersrente gleich. Ergibt die Berechnung der Altersrente mehr Entgeltpunkte erhalten diese einen neuen Abschlag.
Ergeben sich weniger Entgeltpunkte bei der Altersrente wird immer der Besitzschutz geprüft, so dass sich nicht weniger persönliche Entgeltpunkte ergeben.
Die Antworten von Groko und W*lfgang sind somit korrekt.