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Altersrente statt EU-Rente / Abschlag

von marlies04.02.2009 | 12:11
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hallo! ich, weiblich, beziehe eine alte EU-rente (beginn 10/2000) und bin 04/1949 geboren - 35 Jahre habe ich nicht beisammen, erfülle aber gerade noch die voraussetzungen für alterrente für frauen. kann ich von der abschlagsfreien EU-rente mit 60 in die abschlagsfreie altersrente für frauen wechsel, weil die entgeltpunkte schon grundlage für die bisherige rente waren (oder so ähnlich?) hätte gerne eine auskunft vor meinem gespräch mit der rentenberatung, denn ich habe schon beides gehört und gelesen?!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gemäß § 77 Abs. 3 SGB VI bleiben für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, der frühere Zugangsfaktor maßgebend. Sollten weiter Zeiten, also neue Entgeltpunkte hinzugekommen sein, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten waren, so wird für diese Entgeltpunkte der Zugangsfaktor neu ermittelt.

Wollen sie also die ganze Altersrente abschlagsfrei erhalten, und sind neue Zeiten (Entgeltpunkte) hinzugekommen, so wäre erst mit 65 der Bezug einer abschlagsfreie Altersrente für Frauen möglich.

4 Antworten

B´sonam 04.02.2009 | 13:01
Also eine abschlagsfreie Altersrente für Frauen gibt es mit 60 nicht. Ihre Rente wird jedoch in unveränderter Höhe weitergezahlt, hier greift der sogenannte Besitzschutz. Gibt es einen Grund, dass sie die Rente bereits mit 60 umwandeln lassen möchten ?
-_-am 04.02.2009 | 14:30
Im Regelfall wird die Altersrente nicht höher als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung. Es kann also sehr gut sein, dass Ihr Antrag außer Mühen und Spesen keine Wirkung (auf dem Konto) hat. Die Regelaltersrente wird von Amts wegen gezahlt. Niedriger kann es aber nicht werden (siehe Antwort "B´son").
marliesam 04.02.2009 | 17:11
hallo B'son, nun, wenn ich eine altersrente habe, dann kann doch keine nachprüfung der gesundheitlichen voraussetzungen mehr erfolgen und ich könnte ggf. einen minijob annehmen, ohne auf das stundenmaß zu achten, oder?
-_-am 04.02.2009 | 17:52
Bei einem Minijob (bis 400,- EUR) müssen Sie nicht auf die Stundenzahl achten. Diese Diskussion hatten wir hier früher schon einmal ausgiebig. Kein vernünftiger Mensch prüft bei einem Minijobber die Stundenzahl nach. Außerdem würde dann das nachfolgend Ausgeführte gelten: Sollte man Ihnen mit 60 Jahren tatsächlich eine Untersuchung angedeihen lassen wollen, können Sie noch immer dankend ablehnen und eben die Altersrente beantragen. Meistens dürfte aber der Appell an den gesunden Menschenverstand schon genügen, denn so eine Untersuchung kostet ja auch Geld und die Anhörung und Bescheiderteilung erheblichen Verwaltungsaufwand. Was soll das also, wenn ohnehin ein Anspruch auf Altersrente mindestens in gleicher Höhe bestehen würde? Für so stark auf den Kopf geprallt sollte man doch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung nicht unbedingt einschätzen.
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