Hallo jotes,
dem Beitrag von Hase ist zuzustimmen. Ergänzend kann man noch bemerken, dass Sie durch die Zahlung weiterer Pflichtbeiträge aufgrund der Arbeitnehmerbeschäftigung ggf. auch einen Anspruch auf eine alternative Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente sowie Leistungen zur Rehabilitation erwerben können.