Den sehr ausführlichen und zutreffenden Erläuterungen von öha kann ich nur zustimmen. Wenn noch weitere Ausführungen erforderlich sind, soll Ihre Bekannte einen Beratungstermin in einer Auskunft- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. In einem persönlichen Beratungsgespräch kann man alles weitere besprechen.