Hallo Nero,
wenn Sie eine Altersrente beziehen müssen Sie (derzeit) sogenannte Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Die Hinzuverdienstgrenze für die Altersvollrente beträgt derzeit 400 Euro mtl.
Wenn der Hinzuverdienst höher ist, können Sie die Altersrente auch als Teilrente beziehen, wenn Sie mit Ihrem Hinzuverdienst die Hinzuverdienstgrenze für eine Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 einhalten. Wie hoch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind, können Sie ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Sobald Sie Ihre Tätigkeit aufgeben oder den Hinzuverdienst reduzieren, so dass Sie wieder eine Altersvollrente erhalten, erhalten Sie zu Ihrer Rente einen Zuschlag (sofern Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren).
Überschreiten Sie mit Ihrem Hinzuverdienst sämtliche Hinzuverdienstgrenzen fällt der Anspruch auf die Altersrente vollständig weg.
In diesem Falle müssen Sie nach Wegfall oder Reduzierung des Hinzuverdienstes die Altersrente neu beantragen und auch wieder alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (z. B. Schwerbehinderung mind. 50%). Ansonsten haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Altersrente!