Auf die Höhe des Hinzuverdienstes kommt es an:
Der Anspruch auf Rente fällt weg, wenn sie sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten. Die Versicherungszeiten, die Sie dann zurücklegen, werden bei der nächsten Rentenberechnung berücksichtigt. Bitte beachten Sie aber, dass bei der Entscheidung über den nächsten Rentenantrag wieder alle Voraussetzungen geprüft werden, die für die beantragte Rentenart vorliegen müssen, ggf. auch die Schwerbehinderung, die möglicherweise schon nicht mehr vorliegen könnte! Versicherungszeiten können Sie jedoch auch erwerben, wenn Ihr Rentenanspruch nicht wegfällt. Beziehen Sie eine Altersrente als Teilrente (in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst), erhalten Sie aus den zurückgelegten Versicherungszeiten anschließend Zuschläge an Entgeltpunkten, die Ihre spätere Vollrente erhöhen.