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Experten-Antwort

Altersrente und Arbeit

von nero28.08.2012 | 13:51
1861 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehe und dann ein Arbeitsangebot erhalte, bei dem das Gehalt die Rente deutlich übersteigt: Fällt dann "einfach" solange die Zahlung der Rente weg-oder kann ich die Rente " rückgängig machen und damit z.B. noch Ansprüche erarbeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Höhe des Hinzuverdienstes kommt es an:

Der Anspruch auf Rente fällt weg, wenn sie sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten. Die Versicherungszeiten, die Sie dann zurücklegen, werden bei der nächsten Rentenberechnung berücksichtigt. Bitte beachten Sie aber, dass bei der Entscheidung über den nächsten Rentenantrag wieder alle Voraussetzungen geprüft werden, die für die beantragte Rentenart vorliegen müssen, ggf. auch die Schwerbehinderung, die möglicherweise schon nicht mehr vorliegen könnte! Versicherungszeiten können Sie jedoch auch erwerben, wenn Ihr Rentenanspruch nicht wegfällt. Beziehen Sie eine Altersrente als Teilrente (in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst), erhalten Sie aus den zurückgelegten Versicherungszeiten anschließend Zuschläge an Entgeltpunkten, die Ihre spätere Vollrente erhöhen.

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1 Antworten

DarkKnight RVam 28.08.2012 | 15:16
Hallo Nero, wenn Sie eine Altersrente beziehen müssen Sie (derzeit) sogenannte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für die Altersvollrente beträgt derzeit 400 Euro mtl. Wenn der Hinzuverdienst höher ist, können Sie die Altersrente auch als Teilrente beziehen, wenn Sie mit Ihrem Hinzuverdienst die Hinzuverdienstgrenze für eine Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 einhalten. Wie hoch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind, können Sie ihrem Rentenbescheid entnehmen. Sobald Sie Ihre Tätigkeit aufgeben oder den Hinzuverdienst reduzieren, so dass Sie wieder eine Altersvollrente erhalten, erhalten Sie zu Ihrer Rente einen Zuschlag (sofern Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren). Überschreiten Sie mit Ihrem Hinzuverdienst sämtliche Hinzuverdienstgrenzen fällt der Anspruch auf die Altersrente vollständig weg. In diesem Falle müssen Sie nach Wegfall oder Reduzierung des Hinzuverdienstes die Altersrente neu beantragen und auch wieder alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (z. B. Schwerbehinderung mind. 50%). Ansonsten haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Altersrente!
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