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Experten-Antwort

Altersrente und Ausland

von jürgen05.02.2013 | 21:05
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Altersrente wegen Schwerbeh.( 60 J) und möchte für unabsehbare Zeit bei Freunden in den USA leben. Wie verhält es sich dann mit der Rentenauszahlung? Ist es abhängig davon, ob ich hier weiter gemeldet bin oder eben nicht mehr? Ich würde das entsprechende Konto erst einmal hier in Deutschland behalten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jürgen,

für die Beantwortung Ihrer Frage ist es zunächst einmal erforderlich festzustellen, ob es sich bei Ihrem Aufenthalt in den USA um einen vorrübergehenden oder aber um einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 30 Abs. 3 S. 2 SGB I) handelt. Soweit dieser nur vorrübergehend sein sollte, würde Ihre Rente wie bisher ohne irgendwelche Einschränkungen gezahlt werden.

Für die Beurteilung, ob ein Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist, gibt es keine festen zeitlichen Grenzen, vielmehr sind die Gesamtumstände abzuwägen. In soweit ist die Frage, ob Sie weiterhin in Deutschland gemeldet sind oder nicht, nur ein Indiz für oder gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt. Ihre Aussage, dass Sie sich für „unabsehbare Zeit“ in den USA aufhalten wollen, spricht dafür, von einem gewöhnlichen Auslandsaufenthalt auszugehen.

Rechtsfolge eines gewöhnlichen Auslandsaufenthalts wäre zunächst einmal die Anwendung der rentenrechtlichen Auslandszahlvorschriften (§§ 110 ff. SGB VI), soweit nicht das über- oder zwischenstaatliche Recht etwas anderes bestimmt.

Das Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen) mit den USA ist ein solches zwischenstaatliches Recht, welches den deutschen Auslandszahlvorschriften vorgeht.

Vorausgesetzt Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates oder sind Staatsangehöriger der Schweiz enthält das SV-Abkommen mit den USA eine Gebietsgleichstellungsklausel, was bedeutet, bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in den USA sind Sie grds. so zu stellen, als würden Sie sich weiter in Deutschland aufhalten (Ausnahmen bestehen nur für Rentenanteile welche auf Reichsgebietszeiten oder auf Zeiten nach dem Fremdrentenrecht beruhen). Das würde bedeuten, dass Ihre Rente ohne Einschränkungen in derselben Höhe weiter gezahlt wird.

Eine weitere Ausnahme besteht für Renten, bei denen das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört und für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausschlaggebend ist (sogen. Arbeitsmarktrenten). Ich unterstelle allerdings mal, dass Sie Ihre Altersrente aufgrund einer Schwerbehinderung von mind. 50 % erhalten, so dass diese Einschränkung auf Sie keine Anwendung findet.

Die Auszahlung Ihrer Rente weiterhin auf ein deutsches Konto dürfte keine Probleme bereiten, zumindest soweit Sie auch Kontoinhaber sind.

Das SV-Abkommen mit den USA gilt nicht für den Bereich der Krankenversicherung. Insoweit dürfte es darauf hinauslaufen, dass Sie nicht weiter in der deutschen Pflichtkrankenversicherung versichert sein können. Welche Optionen hier für Sie bestehen, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse ab.

Das Nichtbestehen von Versicherungspflicht zur deutschen Krankenversicherung hätte dann zur Folge, dass Ihre Rente als Brutto-Rente ausbezahlt wird, d.h., der Rentenversicherungsträger würde von Ihrer Rente keine Beiträge mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehen.

Hinsichtlich der Regeln, welche für Ihre Betriebsrente gelten, wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Ihre Betriebsrente zahlt. Zu dieser Frage können wir Ihnen hier leider keine Auskunft erteilen.

Abschließend bitte ich Sie, Ihrem rentenzahlenden Träger einen Umzug möglichst frühzeitig bekannt zu geben, damit eine erforderliche Umstellung problemlos erfolgen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

von Kortzfleischam 05.02.2013 | 21:53
Die Rente wird die DRV gerne auf Ihr neues Bank-Konto in den Staaten überweisen. Da Sie ja sicherlich privat versichert sind, können Sie Ihre Versicherung einfach mitnehmen. Ihr Visum bekommen Sie bei der USA-Boschaft oder bei einem amerikanischen Konsulat. Viel Spaß bei Ihren USA-Freunden und bleiben Sie lange drüben.
Unikumam 05.02.2013 | 21:47
Haben Sie sich schon einmal über ein entsprechendes Visum kundig gemacht.So einfach bei Freunden leben,klappt in den USA nicht. Im übrigen wird die Rente auch in die USA überwiesen,vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine EM-Rente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes. Andere Frage wäre die nach der Krankenversicherung.Mit der Deutschen GKV kommt man in den USA nicht weit. Wenn Sie weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben,wird die Rente abzüglich der KV Beiträge auf das Deutsche Konto überwiesen.Melden sie sich ab,geht die Rente Brutto auf Ihr US Konto.
von Kortzfleischam 05.02.2013 | 21:53
Die Rente wird die DRV gerne auf Ihr neues Bank-Konto in den Staaten überweisen. Da Sie ja sicherlich privat versichert sind, können Sie Ihre Versicherung einfach mitnehmen. Ihr Visum bekommen Sie bei der USA-Boschaft oder bei einem amerikanischen Konsulat. Viel Spaß bei Ihren USA-Freunden und bleiben Sie lange drüben.
jürgenam 06.02.2013 | 02:32
Zitat von Unikum anzeigenausblenden
Ich erhalte eine Altersrente wegen Schwerbeh.( 60 J) und möchte für unabsehbare Zeit bei Freunden in den USA leben. Wie verhält es sich dann mit der Rentenauszahlung? Ist es abhängig davon, ob ich hier weiter gemeldet bin oder eben nicht mehr? Ich würde das entsprechende Konto erst einmal hier in Deutschland behalten.
Haben Sie sich schon einmal über ein entsprechendes Visum kundig gemacht.So einfach bei Freunden leben,klappt in den USA nicht. Im übrigen wird die Rente auch in die USA überwiesen,vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine EM-Rente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes. Andere Frage wäre die nach der Krankenversicherung.Mit der Deutschen GKV kommt man in den USA nicht weit. Wenn Sie weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben,wird die Rente abzüglich der KV Beiträge auf das Deutsche Konto überwiesen.Melden sie sich ab,geht die Rente Brutto auf Ihr US Konto.
D.h., es werden dann keine Soz.vers.beiträge mehr abgezogen? - und ich muss/kann mich z.B. erstmal über eine AuslandsKV krankenversichern. Bekomme noch eine kleine Betriebsrente-läuft das da genauso?
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 06.02.2013 | 10:14
Hab ich jetzt eine Partnerin?!
Sachbearbeiterin DRV Bereich Rehaam 06.02.2013 | 10:07
Das erfragen Sie bitte bei der Zahlstelle Ihrer Betriebsrente.
Sachbearbeiterin DRV Bereich Rehaam 06.02.2013 | 11:00
:-)....nein, war nur ein kleiner Scherz !
jürgenam 07.02.2013 | 01:28
Allen - und besonders dem Experten - vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Sachbearbeiter DRV Bereich Revisionam 07.02.2013 | 12:07
Scherze während der Arbeitszeit sind verboten ! ;-)
Frau Keilbacham 07.02.2013 | 16:30
:-)....nein, war nur ein kleiner Scherz !
Scherze während der Arbeitszeit sind verboten ! ;-)
iwoo nicht verboten. Die Zeit für Scherze wird aber vom Arbeitsentgelt in Abzug gebracht. Natürlich. Sowas kann der Arbeitgeber doch nicht auch noch bezahlen.
Rente1am 18.02.2013 | 01:30
Wie ist dann mit Krankenversicherung, wenn der Fragesteller aus USA zurückkommt. Kann der sich wieder normal bei seiner alter KK versichern nach ca.6 Monaten wieder?
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