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Altersrente und Erwerbminderungsrente

von hps4419.04.2008 | 11:51
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4 Antworten

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Ich bin 1944 geboren und erhalte seit 1.2.2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich war zu diesem Zeitpunk 60 Jahre alt. Persönliche Entgeltpunkte Entgeltpunkte für Beitragszeiten 47,7631 + Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten + 3,3771 +zusätzliche Entgeldpunkte für beitragsgeminderte Zeiten + 2,1374 P unkte Summe aller Entgeldpunkte = 51,2776 Punkte Zugangsfaktor der Zugangsfaktor beträgt 1,000 Er vermindert sich für jeden Kalendermonat nach dem 29.2.2004 bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63.Lebensjahres um 0,003 Die Verminderung beträgt für 36 Kalendermonate 0,108 Somit ergibtsich für 53,2774 Punkte ein Zugangsfaktor von 0,892 Meine persönlichen Entgeltpunkte betragen 53,2776 x 0,892 sind 47,5236 Ich erhalte ab 1.3.2009 meine Altersrente. Ich muss sie ja beantragen. Bleiben bei meiner Altersrente die Entgeldpunkte genauso vermindert ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die beiden bisherigen Antworten sind korrekt.

Bei der Altersrente werden die Entgeltpunkte komplett neu ermittelt. Für die in der Rente wegen vollen Erwerbsminderung enthaltenen Entgeltpunkte (53,2776) bleiben auch die Abschläge, die diesen zugeordnet wurden erhalten. Ergeben sich mehr Entgeltpunkte bei der Berechnung der Regelaltersrente, erhalten diese zusätzlichen Entgeltpunkte keinen Abschlag. Ergibt die Rentenberechnung weniger Entgeltpunkte, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte geschützt.

3 Antworten

Schadeam 19.04.2008 | 17:38
höchstwahrscheinlich wird sich außer dem Namen nichts ändern. Passieren kann Ihnen nichts, die AR darf nicht geringer werden.
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 00:36
Wenn die Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersrente bezogen wird, bleibt der Abschlag von 10,8 % erhalten, der Zugangsfaktor erhöht sich also nicht (zumindest gilt das für die Entgeltpunkte, die bei der vollen Erwerbsminderung bereits berücksichtigt wurden). http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html Somit ist sehr wahrscheinlich, wie Schade schon erklärt hat, dass sich die Rente nicht erhöht. Vermindern kann sie sich jedoch auch nicht (Besitzschutz). Wurden aber nach Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung noch weitere Entgeltpunkte erworben, wäre eine vorzeitige Beantragung der Altersrente zu überlegen, da dann die Rente möglicherweise höher werden könnte. Die Altersrente kann dann bereits vor 65 beantragt werden, wenn 35 Versicherungsjahre vorliegen. Zur Frage, ob die Altersrente höher werden könnte, kann man von der Rentenversicherung entsprechende Auskünfte einholen.
hps44am 21.04.2008 | 13:24
Hallo expertin, vielen Dank für Ihre Antwort. Eben wegen dieser Problematik sind noch einige Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig. Es gibt einen Einzelfall, bei dem eine Frau die Aufhebung der Verminderung der Endgeltpunkte erreicht hat. Sie hat somit im Monat 200 € mehr Rente. Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung eine Nachberechnung gefordert. Ich bekam ein Schreiben in dem die anhängingen Verfahren beim BSG mit Aktenzeichen aufgeführt sind. Eine Nachberechnung kann, nur nachdem alle anhängigen Verfahren beim BSG geklärt sind, erfolgen.
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