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Experten-Antwort

Altersrente und Hinterbliebenenrente und BG-Hinterbliebenenrente

von Chris16.01.2014 | 20:31
1588 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, in welcher Reihenfolge werden die im Thema genannten Renten angerechnet. Wird erst die BG die Altersrente bei der H-Rente anrechnen und dann die DRV diesen (übriggebliebenen) Betrag mit dem Grenzbetrag bei der Hinterbliebenenrente anrechnen?! Nach welchen §§ erfolgt das dann? Echt verwirrend diese Einkommensanrechnung.... Grüße Chris

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Anrechnung wird folgendermaßen durchgeführt: zuerst rechnet die BG die Altersrente auf die BG-Hinterbliebenenrente an. Danach rechnet die Deutsche Rentenversicherung den evtl. durch die BG gekürzten BG-Hinterbliebenenrentenantrag auf die Hinterbliebenenrente aus der Rentenversicherung an.

Die Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung hat Vorrang vor der Einkommensanrechnung auf eine entsprechende Rente der Rentenversicherung wegen Todes. Das auf die Hinterbliebenenrente der Rentenversicherung anzurechnende Einkommen mindert sich um den Betrag, der bereits zu einer Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung geführt hat. (dies ist im § 97 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI nachzulesen).

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4 Antworten

-/-am 16.01.2014 | 21:58
§§ 93, 97 SGB VI; ggf. ist Übergangsrecht zu beachten.
Keln Nelliam 17.01.2014 | 08:50
Hallo, ich möchte frahgen, wieviel darf man zum Hinterbliebenerente (Unfallrente von meinem Mann) dazuverdienen.
Chrisam 20.01.2014 | 06:21
Hallo, lieben Dank für die Antworten. Es wird jetzt noch einen Monat Arbeitsentgelt vor der Rente bezogen, wo diese Vorschrift ja auch gelten muss?! Die BG rechnet bei der Rente von 1300€ ca. 500€ Arbeitsentgelt an. Die Rentenversicherung hat im Bescheid aber 1300€ angerechnet. Hier müsste doch dann nur der Auszahlungsbetrag von 800€ angerechnet werden dürfen und man sollte die Rente überprüfen seitens der Rentenversicherung?! Grüße Chris
sandraam 20.01.2014 | 13:27
Bei der Anwendung von § 93 SGB VI ist die ungekürzte Unfallhinterbliebenenrente - also die Rente vor Anrechnung von Einkommen - bei der Berechnung anzusetzten: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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