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Experten-Antwort

Altersrente und Hinzuverdienst

von jr27.05.2011 | 13:51
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7 Antworten

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Kann ich auch bei einer vorzeitigen Altersrente wegen Schwerbehinderung ( geb. 52/Febr,), die ich ja dann mit 60 mit entsprechenden Abschlaegen? in Anspruch nehmen kann, unbegrenzt dazuverdienen? Ist der Übergang von einer Teil-EM oder Voll-EM-Rente in diese Alters rente unproblematisch? Und -theoretisch- was wäre, wenn ich z.B. in 2 Jahren dann einen regulären Job annehmen wollte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine der erforderlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze ist die Einhaltung von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen. Diese wurden schon ausführlich von Galgenhumor dargestellt. Ergänzend hierzu darf der Hinzuverdienst in zwei Monaten pro Kalenderjahr bis zu 800 Euro betragen. Es sind aber noch weitere Voraussetzungen für die Altersrente wegen Schwerbehinderung erforderlich. Auch der evtl. Rentenbeginn sollte geklärt werden. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Anhand einer Rentenauskunft kann man dort feststellen, ob alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wann die Rente eigentlich beginnt bzw. wie hoch Ihre zu erwartende Rente überhaupt ist.

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6 Antworten

Galgenhumoram 27.05.2011 | 13:55
und für alle, die es immer noch nicht verstanden haben: vor Erreichen der Regelaltersgrenze egal ob EM- oder Altersrente max. 400 EUR mtl. um keine Auswirkungen im Rentenanspruch herbeizuführen. Mit einer Vollzeit sollte bis nach Erreichen der Regelaltersgrenze gewartet werden, nur dann entstehen keine negativen Auswirkungen---> allenfalls ist zu prüfen, ob die Hinzuverdienstgrenze für max. 1/3 der Vollrente eingehalten wird, ansonsten ist der Anspruch futsch Vollzeit und EM-Rente kann ebenfalls einen Entzug mit sich führen also auch hier aufgepasst
hewingam 27.05.2011 | 15:33
...und wenn alle alles verstehen, kann dieses Forum ja eingestellt werden, Herr Schlaumaier.
Sue Ellen Laughingstockam 27.05.2011 | 16:24
...ja, weil eben die meisten Menschen, die hier eine Anfrage machen, natürlich nicht das perfekte Wissen in Rentenangelegenheiten haben, sollte doch dieses Forum unbedingt erhalten bleiben, User "Galgenhumor"!!!
-_-am 27.05.2011 | 20:28
1. Nein. Rentenunschädlich sind 400,00 EUR, die zwei mal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden dürfen (maximal 800,00 EUR). 2. Ja. 3. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe rentenunschädlich.
jram 27.05.2011 | 23:11
400.- ? Ich habe von 345.- und 2x im Jahr 690.- gehoert?!
Agnesam 28.05.2011 | 07:47
Das habe ich auch mal gehört. Aber das war in den Jahren 2004 und 2005 !! Seit dem Jahr 2008 gelten die 400 Euro Agnes
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