Eine der erforderlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze ist die Einhaltung von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen. Diese wurden schon ausführlich von Galgenhumor dargestellt. Ergänzend hierzu darf der Hinzuverdienst in zwei Monaten pro Kalenderjahr bis zu 800 Euro betragen. Es sind aber noch weitere Voraussetzungen für die Altersrente wegen Schwerbehinderung erforderlich. Auch der evtl. Rentenbeginn sollte geklärt werden. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Anhand einer Rentenauskunft kann man dort feststellen, ob alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wann die Rente eigentlich beginnt bzw. wie hoch Ihre zu erwartende Rente überhaupt ist.