Hallo VersÄ 4.0,
ja, die von Ihnen genannten Gestaltungsmöglichkeiten sollten theoretisch möglich sein. Zumindest sind mir bisher keine Regelungen oder Auslegungen bekannt, die dem entgegenstehen. Ob sich diese Variante im Einzelfall lohnt, müsste man dann jedoch individuell betrachten.
Hinweis: Da der Teil „Teilrenten“ des Flexirentengesetzes erst zum 01.07.2017 in Kraft tritt, wären die von Ihnen genannten Gestaltungsmöglichkeiten allerdings auch erst ab diesem Zeitpunkt möglich.