Bisher:
Beim Bezug einer Altersvollrente konnten keine weiteren Beiträge auf das Rentenkonto eines Versicherten, z.B. aus einer Pflegetätigkeit, gezahlt werden.
Frage:
Ändert sich dieser Umstand ab 01.01.2017 -bzw. besser gefragt: Gibt es eine völlig neue Gestaltungsmöglichkeit- infolge der Flexirentenbeschlüsse, in dem ein Regelaltersrentner seine Altersvollrente in eine 99%ige Altersteilrente durch Erklärung der DRV gegenüber umwandeln läßt, dann nicht mehr versicherungsfrei ist und die aus der Pflege resultierenden Pflegebeiträge auf sein Rentenkonto rentensteigernd eingezahlt werden können?
(Es ist klar, dass 1% weniger Rente bei z.B. 1300€ sich mit 13€ (vorübergehend) minus auswirken, bei Pflegegrad 2 (Plus rd. 8 € pro Jahr), Pflegegrad 3 (Plus rd. 13€ pro Jahr) da ganz noch nicht zwingend gewinnbringend ist; aber ab Pflegegrad 4 (plus rd. 20 €) bzw. Pflegegrad 5 (plus rd. 30€) durchaus interessant sein könnte.
Zusatzfrage: Kann die neue Teilrente auch 99,9% betragen?
Fragt einer, der Flexi spannend findet