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Experten-Antwort

Altersrente und Unfallrente

von Graefe13.07.2012 | 07:40
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Folgender Fall: bin Altersrentner, mir wurde eine Unfallrente in 2010, rückwirkend ab 2009 zugestanden. Von der Unfallrenten-Nachzahlung wurden seitens BG EUR 24.000 für 2009 und 2010 abgezogen und der RV unmittelbar überwiesen. Ansich soweit o.k. Aber: das Finanzamt versteuert meine "alte" Altersrente voll und das Schreiben der BG mit genauen Angaben und Berechnungen warum die Rückzahlung erfolgte wird nicht als Nachweis anerkannt. Genauso wurde der Beitragszuschuß zur KV hierdurch stark gekürzt. Somit habe ich für 24.000.- Einkommensteuer bezahlt. Wie kann ich das dem FA klar machen ? Habe schon alles versucht.

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1
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5 Antworten

???am 13.07.2012 | 07:51
Das könnte am Zuflussprinzip liegen. Das Finanzamt interessiert immer nur, was tatsächlich im jeweiligen Jahr passiert ist. Wenn Sie also im Jahr x die Rente voll erhalten haben, wird diese auch in voller Höhe versteuert. Eine Rückerstattung an die DRV im Jahr y wird erst bei dem Steuerbescheid für das Jahr y berücksichtigt.
Graefeam 13.07.2012 | 08:18
Jaja, das ist richtig. Aber in 2010 habe ich die 24.000.- von der BG abgezogen bekommen für die Jahre 2009 und 2010, sind also in 2010 geflossen. Trotzdem sagt das FA von der RV liegt als Leistung die volle Rente vor. Das ist der Punkt.
DarkKnight RVam 13.07.2012 | 14:52
Hallo Graefe, von wann ist der Bescheid des RV-Trägers über die Berücksichtigung der Unfallrente?? Also der, indem die Überzahlung ausgewiesen ist, die dann mit der Nachzahlung der BG verrechnet wurde??
Graefeam 13.07.2012 | 16:07
Das war im Jahr 2010.
DarkKnight RVam 16.07.2012 | 15:29
Hallo nochmal, ich würde mich noch einmal an den Rentenversicherungsträger mit der Bitte wenden, die Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2010 zu überprüfen. Dabei würde ich dann direkt auf die Überzahlung durch die Berücksichtigung der Unfallrente hinweisen. Viel Erfolg.....
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