Die Beantwortung dieser Fragen würde den Rahmen dieses Forums sprengen, da die Antworten u.a. hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit, des Zielstaates und der sich in Ihrem Rentenkonto befindenden Zeiten, unterschiedlich sind. Wir empfehlen Ihnen daher frühzeitig , also noch in der Planungsphase, mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Kontakt zu treten. In Ihrem Fall sollte auf jeden Fall eine persönliche Beratung stattfinden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Sollten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch nicht beziehen ist es wichtig zu wissen, dass Sie den Status als schwerbehinderter Mensch verlieren, wenn Sie in das sog. vertragslose Ausland verziehen. Ein Verzug in einen Vertragsstaat oder EU-Staat ist dagegen unschädlich. Beziehen Sie diese Altersrente bereits, kann diese Rente weiterhin , -ggfs. nur gemindert- geleistet werden.