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Experten-Antwort

Altersrente und Wohnsitz

von fiedl03.08.2011 | 02:03
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich mit einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung uneingeschränkt in jedwedem Ausland leben?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beantwortung dieser Fragen würde den Rahmen dieses Forums sprengen, da die Antworten u.a. hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit, des Zielstaates und der sich in Ihrem Rentenkonto befindenden Zeiten, unterschiedlich sind. Wir empfehlen Ihnen daher frühzeitig , also noch in der Planungsphase, mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Kontakt zu treten. In Ihrem Fall sollte auf jeden Fall eine persönliche Beratung stattfinden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sollten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch nicht beziehen ist es wichtig zu wissen, dass Sie den Status als schwerbehinderter Mensch verlieren, wenn Sie in das sog. vertragslose Ausland verziehen. Ein Verzug in einen Vertragsstaat oder EU-Staat ist dagegen unschädlich. Beziehen Sie diese Altersrente bereits, kann diese Rente weiterhin , -ggfs. nur gemindert- geleistet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) hat die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Für Auskünfte in Zusammenhang mit einem beabsichtigten Verzug in die USA ist die Deutsche Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin (Tel: 030 - 865-1) zuständig, soweit Sie die Rente von dort erhalten.

Soweit Sie die Rente von einem Regionalträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) beziehen, ist für diese Auskünfte die Deutsche Rentenversicherung Nord in 22159 Hamburg (Tel: 040 - 5300 0) zuständig.

Von dort kann auch die Frage einer eventuellen Rentenminderung beantwortet werden.

Bitte wenden Sie sich an einen dieser Ansprechpartner.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jonasam 03.08.2011 | 07:21
Ja mit Einschränkung. Generell können Sie leben wo sie wollen. Die Rente steht Ihnen auf jeden Fall zu. Aber: Höhere Überweisungsgebühren auf ein Konto ins Ausland sind vom Versicherten zu tragen. Evtl. kann man ein Konto in Deutschland behalten, um so die Kosten zu umgehen. Bei bestimmten Versicherungszeiten hat ein Aufenthalt im Ausland negative Auswirkungen bei der Anrechnung (z. B. Zeiten nach dem Fremdrentengesetz). Ein Hinweis: Denken Sie an eine vernünftige Krankenversicherung für den dauerenden Auslandsaufenthalt. Sonst kann es teuer werden, wenn Sie im Ausland behandelt werden, und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. MfG Jonas
...am 03.08.2011 | 09:22
Auch Ihre Staatsangehörigkeit kann eine Auswirkung auf die Höhe der ins Ausland gezahlten Rente haben...
fiedlam 03.08.2011 | 13:44
Staatsang.: deutsch Ausland: USA wodurch kann da eine bestehende Rente wg.Schwerbeh. gemindert werden?
Deutsche Rentenversicherung
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