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altersrente+unfallrente bg

von biene27.06.2008 | 13:37
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hallo mein vater(53) hat jetzt die rente beantragt und hat sie auch durch bekommen. aber jetzt soll er eine rente von 250 euro bekommen. er bekommt noch eine bg rente (700 euro)weil er vor jahren sein bein auf der arbeit verloren hat. wird die rente von der bg überhaupt mit gerechnet bei der ermittlung der geschetzlichen renten? er hat insgesamt 37 jahre anstück gearbeitet. würde mich über eine antwort echt freuen weil meine eltern nicht mehr weiter wissen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit Anrechnung der Unfallrente auf die gesetzliche Rente nach § 93 SGB VI möchte der Gesetzgeber eine sogenannte "Überversorgung" vermeiden.

Die Anrechnung der Unfallrente wird in Anlage 8 zum Rentenbescheid beschrieben. Sollte es zu einer starken Kürzung der gesetzlichen Rente gekommen sein, war der Unfall vermutlich vor sehr vielen Jahren.

Dreh- und Angelpunkt ist der Jahresarbeitsverdienst zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser Betrag wurde seither angepasst, wie Sozialleistungen. Also nicht so wie sich die Entgelte tatsächlich entwickelt haben. Deshalb dürfte der angepasste Jahresarbeitsverdienst relativ niedrig ausfallen.

Grenzbetrag sind grundsätzlich 70 Prozent von einem zwölftel des Jahresarbeitsverdienstes.

Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente (sofern keine knappschaftlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind).

Anrechnungsfrei bleibt grundsätzlich der Betrag aus der Unfallrente, der bei gleicher MdE als Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet würde.

Als Summe der Renten müsste sich also mindestens ergeben:

Gesetzliche Rente + BVG-Grundrente bei gleicher MdE

6 Antworten

LSam 27.06.2008 | 14:26
Zutreffend ist, das auch eine Unfallrente auf eine Altersrente angerechnet wird. Im Gegensatz zur Anrechnung von anderen Renten hat die Unfallrente Priorität, heißt, sie wird weiterhin in voller Höhe gezahlt. Liegt aber eine Überschreitung von Renzwerten vor, wird die Reduzierung von der Altersrente vorgenommen, weils im Umfang der Überschreitung des Grenzwertes. Massstab ist hier 70% eines Zwölftels des Jahresdurchschnitts der Einkommen der Berufsgenossenschaft, von der er die U-Rente erhält. Die Art der Anrechnung bitte in einer speziellen Anlage zum Rentenbescheid nachsehen (Anrechnung von Einkommen)
LSam 27.06.2008 | 14:35
- statt "Renzwerten" muss es "Grenzwerten" heissen, - statt ...weils im Umfang" ..jeweils im Umfang"
Krümelkackeram 27.06.2008 | 15:45
Was ist für biene - oder doch Biene? - wichtiger? Die Form oder der Inhalt?
Lektoram 27.06.2008 | 15:19
Wenn wir schon dabei sind: "das auch eine......." muss lauten: "dass auch eine........" und "Massstab soll wahrscheinlich "Maßstab" heißen, oder? Alles klar?
bieneam 27.06.2008 | 16:55
vielen dank für die antwort die schreibfehler sind für mich absolut unwichtig. ich weiß auf jedenfall was gemeint ist und das zählt doch
Erbsenzähleram 27.06.2008 | 16:09
"biene" stört sich garantiert nicht an der Form, da bin ich mir ganz sicher! (Andere aber vielleicht doch?)
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