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Experten-Antwort

Altersrente- Unfallrente- Zusatzversorgung-Riestervertrag

von Thomas Achenbach13.05.2014 | 13:32
1612 Ansichten
5 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich beziehe eine Unfallrente und arbeite im Öffentlichen Dienst. Erwerbe zu meiner Anwartschaft auf Altersrente noch Punkte für eine spätere Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und habe einen Riestervertrag. Mir ist die Berechnung der Altersrente unter Berücksichtigung meiner Unfallrente bekannt. Nun stellt sich für mich die Frage, spielt die ZV auch eine Rolle in der Berechnung? Analog, spielt der Riestervertrag eine Rolle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern wir Ihre Frage richtig verstehen, möchten Sie wissen, ob die Zusatzversorgung und die Riesterrente auch auf Ihre Altersrente angerechnet werden.

Dies ist nicht der Fall. Weder die Zusatzversorgung noch die Riesterrente werden auf Ihre gesetzliche Altersrente angerechnet.

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4 Antworten

Feliam 13.05.2014 | 14:30
Zweimal nein.
Thomas Achenbacham 13.05.2014 | 15:59
Danke. Eine Nachfrage noch. Ist der Berechnungssatz 1/12 und 70% vom Jahresbrutto der Aktuelle?
W*lfgangam 13.05.2014 | 19:41
Hallo Thomas Achenbach, mit den 70 % meinen Sie sicher den %-Satz, der vom Jahresarbeitsverdienst (der UV) bei der Altersrente als Grundlage für eine etwaige Kürzung der Altersrente dient?! Sind die 70 % und da es um mtl. Rente geht, 1/12 davon. Hier finden Sie den Rechenweg (Seite 34 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
-am 14.05.2014 | 09:25
Die Berechnung des maßgebenden Grenzbetrages, den Sie wahrscheinlich meinen, erfolgt nach folgender Formel: 1/12 des Jahresarbeitsverdienstes der Unfallversicherung x 70% x Rentenartfaktor.
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