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Altersrente + Vollzeitarbeit

von teddy1-229.01.2009 | 11:59
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wüsste gern, ob und welche Sozialversicherungsabgaben fällig sind, wenn ich als Altersrentner in Vollzeit arbeite. Wenn Beiträge fällig sind, dann bitte aufschlüsseln, ob ich als Arbeitnehmer zahlen muß und/oder der Arbeitgeber. Falls Beiträge (egal aon AN oder AG) zur Rentenversicherung fällig wären, würde das meine Rente erhöhen ? Vielen Dank im voraus teddy1-2

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo teddy1-2,

sofern Sie als mindestens 65-jähriger Altersvollrentner eine Beschäftigung mit einem Verdienst über 400 EUR aufnehmen, unterliegen Sie nicht mehr der Rentenversicherungspflicht. Lediglich der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen.

Anders sähe es aus, wenn Sie eine Altersrente als Teilrente beziehen würden. Dann wären Sie beitragspflichtig in der Rentenversicherung. Außerdem würden sich die dann gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei Gewährung der Vollrente rentensteigernd auswirken.

Die als über 65 jähriger Altersvollrentner durch den Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge wären bei einer evtl. zu gewährenden Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen.

Zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung z.B. Agentur für Arbeit und Krankenkasse kann von hier aus keine Aussage getroffen werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Paula,

die Aussage, dass auch Altersvollrentner durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers eine evtl. nachfolgerente (Witwenrente) erhöhen stimmt leider nicht.

Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es können nur zusätzliche Entgeltpunkte erworben werden, wenn es sich bei dem Rentenbezug um eine Teilrente handelt, die dann wieder in eine Vollrente umgewandelt wird.

7 Antworten

Krankenkasseam 29.01.2009 | 14:04
Da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, können hier, wie der Name schon sagt, nur Auskünfte zu Rentenfragen gemacht werden. Ihre Altersrente wird sich nicht weiter erhöhen, da Sie als Altersvollrentner in der Rentenversicherung versicherungsfrei sind.
teddy1-2am 29.01.2009 | 14:12
Aber gerade aus diesem Forum habe ich irgendwo in einer Tabelle gesehen, dass bei einer Beschäftigung, die mehr als 401,- Euro monatlichen Verdienst hat, der Arbeitgeber einen Anteil zu Rentenversicherung abführen muss. Wenn das richtig ist, müsste das doch irgendwann meine Rente erhöhen - oder die RV würde meinen Arbeitgeber unberechtigt belasten, wobei der sich das dann vieleicht überlegt, ob er mich beschäftigen will. MfG teddy1-2
teddy3-4am 29.01.2009 | 14:48
Die Frage gehört schon in dieses Forum. Ich habe gelesen, dass der AG alles alleine bezahlen muss, aber keine weiteren Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Vielleicht antwortet doch noch ein Experte/in?
teddy1-2am 29.01.2009 | 15:25
Genau !! Würde mich auch freuen. MfG teddy1-2
Paulaam 29.01.2009 | 15:46
Hallo Expertin, >>Die als über 65 jähriger Altersvollrentner durch den Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge wären bei einer evtl. zu gewährenden Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen<< Ist dies neu im Gesetz? Paula
tedyy3-4am 30.01.2009 | 10:13
... doch gut, dass das Thema hier behandelt wird. Mir ist immer noch nicht klar: Wirken sich die Beiträge des AG (nur der zahlt ja?) in zusätzlichen Entgeltpunkte aus und dadurch rentensteigernd oder ist das Geld "futsch"?
Paulaam 30.01.2009 | 10:25
Wenn nur der Arbeitgeber den Beitrag (also halber RV-Beitrag) zahlt, wirken sich diese Beiträge n i c h t aus Paula
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